Sie möchten mehr über U-Space und die Umsetzungsarbeiten in der Schweiz erfahren? Diese Seite gibt einen Überblick!
Was sind U-Space-Lufträume?
U-Space-Lufträume sind vom BAZL festgelegte Gebiete im Schweizer Luftraum, in denen Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten eine Sammlung von digitalen Diensten nutzen, die sie beim sicheren Betrieb ihrer Drohne unterstützen.
Wer nutzt U-Space-Dienste?
Die Nutzung von U-Space-Diensten ist für alle Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber im U-Space- Luftraum obligatorisch. Im U-Space Operator Manual ist Schritt für Schritt erklärt, wie die U-Space-Dienste zu nutzen sind.
Für folgende Betreibergruppen ist die Nutzung von U-Space-Diensten freiwillig: Drohnen mit Abfluggewicht von unter 250g (offene Kategorie), Modellluftfahrzeuge, Staatsluftfahrt, militärische Operationen.
Weshalb gibt es U-Space-Lufträume?
Die Anzahl und Komplexität von zivilen Drohnen in der Schweiz haben in den letzten Jahren zugenommen. Insbesondere in Luftraumgebieten mit viel bemannten Luftverkehr wird Drohnen aufgrund des Sicherheitsrisikos den Zugang zum Luftraum erschwert. Die Einführung von U-Space-Lufträumen hat zum Ziel, Drohnen den Zugang zum Luftraum zu erleichtern und einen sicheren Drohnenbetrieb neben der bemannten Luftfahrt zu ermöglichen.
Wozu dienen U-Space-Lufträume?
Die Einführung von U-Space-Lufträumen dient unterschiedlichen Zwecken, insbesondere wird:
- die Sichtbarkeit von Drohnen im Luftraum verbessert;
- Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreibern eine bessere Orientierung im Luftraum ermöglicht;
- die Möglichkeit für die frühzeitige Planung des Drohnenbetriebs geschafffen;
- beschleunigter Bewilligungsprozess für komplexe Drohnenoperationen (z.B. BVLOS) ermöglicht;
- neben der Sicherheit weitere öffentliche Interessen (Schutz der Privatsphäre, Umwelt) berücksichtigt.
Wo befinden sich U-Space-Lufträume?
In der Schweiz gibt es im Moment noch keinen U-Space-Luftraum. Das BAZL koordiniert derzeit mit betroffenen Akteuren die Einführung eines U-Space-Luftraums in Zürich. Gleichzeitig wird die Einführung weiterer U-Space-Lufträumen in anderen Gebieten im Schweizer Luftraum vorbereitet. Die vom BAZL verfügten U-Space-Lufträume werden auf der Drohnenkarte publiziert.
Welche Auswirkungen haben U-Space-Lufträume auf die bemannte Luftfahrt?
Die Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz (AVISTRAT-CH) hält fest, dass alle Luftraumnutzende mit der Ausrüstung ihrer Luftfahrzeuge zur Sicherheit im Luftraum und zum Luftraumzugang beitragen. Zu diesem Zweck müssen bemannte Luftfahrzeuge, für die keine Flugverkehrskontrolldienste erbracht werden, sicherstellen, dass sie im U-Space-Luftraum elektronisch sichtbar sind. Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber haben Zugang zu diesen Informationen und sind dafür verantwortlich, Zusammenstösse zu vermeiden.
Die FAQ geben Antworten zu Fragen zur Umsetzung von U-Space-Lufträumen in der Schweiz.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Durchführungsverordnung (EU) 2021/664
Durchführungsverordnung (EU) 2021/665
Durchführungsverordnung (EU) 2021/666
Letzte Änderung 26.07.2023