Ja, sofern Sie ihre Drohne in einem U-Space-Luftraum fliegen und diese über 250g wiegt. Die Seite Für Betreiberinnen und für Betreiber erklärt, wie Sie U-Space-Dienste nutzen.
Einführung von U-Space in der Schweiz
Es steht jedem USSP frei, die Preise für seine Dienste festzulegen. Das BAZL geht allerdings davon aus, dass keine hohen Preise für die obligatorischen Dienste verlangt werden.
Ja. Der Prozess zur Einführung von U-Space-Lufträumen in der Schweiz entspricht weitgehend dem bereits etablierten Prozess für Luftraumänderungen. Dieser legt fest, dass eine Person, eine Gruppe von Personen oder eine Organisation die Festlegung eines U-Space-Luftraums beantragen kann. Auch das BAZL kann einen entsprechenden Antrag stellen. Die Festlegung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, soll jedoch hauptsächlich der Sicherheit von Menschen und Objekten in der Luft und am Boden dienen. Der Prozess für die Festlegung von U-Space-Lufträumen in der Schweiz ist in der Richtlinie "Prozess für Luftraumänderungen" beschrieben. Diese Richtlinie wird im Sommer 2023 auf dieser Seite publiziert.
Auf der Seite Betreiberinnen und Betreiber veröffentlicht das BAZL eine Liste mit den für die Schweiz zugelassenen USSPs. Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber können aus dieser Liste ihren bevorzugten USSP frei wählen. Im Moment sind noch keine USSPs in der Schweiz zugelassen.
Netzidentifizierungsdienst
Autorisierte Nutzende können den Netzidentifizierungsdienst nutzen, um ein Drohnenbetrieb in Echtzeit zu identifizieren. Es handelt sich hierbei u.a. um folgende Instanzen:
- USSPs Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber
- Zuständige Behörden (z.B. BAZL)
- Vollzugsstellen (z.B. Polizei)
- Öffentlichkeit
Über den Netzidentifikationsdienst werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt (nicht abgeschlossene Liste):
- UAS-Betreibernummer (jene Nummer, die alle Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber nach ihrer obligatorischen Registration erhalten) und eindeutige Seriennummer des Geräts
- Position der Drohne
- Flughöhe
- Streckenverlauf sowie Geschwindigkeit
- Geografische Position der Drohnenbetreiberin/des Drohnenbetreibers oder des Startpunkts
- Notstatus
- Zeitpunkt, zu dem die Nachrichten generiert wurden
Wichtig: Es werden zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten geteilt.
Letzte Änderung 24.07.2023