Sie sind ein USSP oder möchten sich vom BAZL als solchen zulassen lassen? Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen dazu zusammen.
Zulassung von U-Space Service Providers (USSPs) in der Schweiz
Wer U-Space-Dienste in einem U-Space-Luftraum anbieten will, muss sich zunächst von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats des Hauptgeschäftssitzes zulassen lassen. Bei USSPs mit Hauptsitz in der Schweiz ist das BAZL für die Zulassung zuständig. Bei USSPs mit Hauptsitz ausserhalb der Schweiz oder der EU erfolgt die Zulassung durch die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zugelassene USSPs können ihre Dienste in der Schweiz und allen EU-Mitgliedstaaten anbieten. Sie unterstehen der Aufsicht derjenigen Behörde, die ihnen die Zulassung erteilt hat. Das Zulassungsverfahren in der Schweiz setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:
1. Zulassungsformular
Jede juristische Person mit Hauptgeschäftssitz in der Schweiz kann beim BAZL einen Antrag auf den Zulassungsprozess stellen. Das dafür notwendige Formular ist am Ende dieser Seite verlinkt.
Nach Einreichung des Formulars, nimmt das BAZL innert drei Wochen mit den Antragstellenden Kontakt auf.
2. Bestimmungen zum Zulassungsverfahren
Sämtliche Details zum Zulassungsverfahren sind in den Bestimmungen der Richtlinie "Oversight in U-space Service Provision" (SOUP) beschrieben. Diese enthalten u.a. die Vorgaben zur automatischen Verifizierung (siehe unten). Die SOUP Richtlinie ist am Ende dieser Seite verlinkt.
Automatische Verifizierung
Die SOUP Richtlinie hält fest, dass alle USSPs, die sich in der Schweiz zulassen möchten und USSPs, die im Ausland zugelassen wurden und ihre Dienste in einem U-Space-Luftraum in der Schweiz anbieten möchten, die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Anforderungen automatisch verfizieren lassen müssen. Es handelt sich hierbei um ein automatisiertes Prüfverfahren, mit dem das BAZL die Einhaltung sämtlicher Anforderungen an den Betrieb, die Sicherheit und Leistung durch USSPs überprüft. Ebenfalls wird damit die Interoperabilität mit anderen USSPs sichergestellt und damit gewährleistet, dass alle USSPs (auch aus anderen Staaten) zusammenarbeiten. Hierfür werden die technischen Standards und die rechtlichen Rahmenbedingungen international harmonisiert.
Das BAZL hat die automatische Verifizierung in Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Drohnenbereich auf der Open Source Plattform InterUSS entwickelt. Weitere Informationen finden sich auf der dazugehörigen Website (nur in Englisch).
3. Kosten
Für das Zulassungsverfahren wird gemäss der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt eine Gebühr erhoben. Die Angaben dazu sind ebenfalls in der SOUP Richtlinie zu finden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 24.07.2023
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Flugsicherung SIFS
3003 Bern