Für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber

Sie möchten Ihre Drohne in einem U-Space-Luftraum in der Schweiz fliegen? Diese Seite erklärt, was es zu beachten gilt.

Betrieb im U-Space-Luftraum

Wer seine Drohne im U-Space-Luftraum in der Schweiz oder der EU fliegt, muss U-Space-Dienste nutzen (Ausnahme: Drohnen mit Abfluggewicht unter 250g in der offenen Kategorie, Modellluftfahrzeuge, Staatsluftfahrt, militärische Operationen). Die U-Space-Dienste werden von zugelassenen Anbieter von U-Space-Diensten (U-space Service Providers, USSPs) bereitgestellt.

Anbieter von U-Space-Diensten (USSPs)

USSPs sind zugelassene Organisationen, die im U-Space-Luftraum ihre U-Space-Dienste anbieten. USSPs werden von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats ihres Hauptgeschäftssitzes zugelassen. Bei USSPs mit Hauptsitz in der Schweiz ist das BAZL für die Zulassung zuständig. In der Schweiz und in der EU sind derzeit noch keine USSPs zugelassen.

Wahl des USSPs

Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber können ihren USSP frei wählen, sofern dieser in der Schweiz zugelassen ist. In der Schweiz und in der EU sind derzeit noch keine USSPs zugelassen. Sobald USSPs in der Schweiz zugelassen sind, werden diese auf dieser Seite publiziert.

Nutzung von U-Space-Diensten

Sobald ein USSP ausgewählt wurde und seine Dienste nutzungsbereit sind, kann damit im U-Space-Luftraum geflogen werden. Das "U-Space Operator Manual" erklärt, wie dabei vorzugehen ist.

U-Space Operator Manual

Anleitung zum Drohnenbetrieb im U-Space-Luftraum für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber in der Schweiz.

Vor dem Flug

Während des Flugs

Nach dem Flug

Letzte Änderung 24.07.2023

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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