Sie möchten Ihre Drohne in einem U-Space-Luftraum in der Schweiz fliegen? Diese Seite erklärt, was es zu beachten gilt.
Betrieb im U-Space-Luftraum
Wer seine Drohne im U-Space-Luftraum in der Schweiz oder der EU fliegt, muss U-Space-Dienste nutzen (Ausnahme: Drohnen mit Abfluggewicht unter 250g in der offenen Kategorie, Modellluftfahrzeuge, Staatsluftfahrt, militärische Operationen). Die U-Space-Dienste werden von zugelassenen Anbieter von U-Space-Diensten (U-space Service Providers, USSPs) bereitgestellt.
Anbieter von U-Space-Diensten (USSPs)
USSPs sind zugelassene Organisationen, die im U-Space-Luftraum ihre U-Space-Dienste anbieten. USSPs werden von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats ihres Hauptgeschäftssitzes zugelassen. Bei USSPs mit Hauptsitz in der Schweiz ist das BAZL für die Zulassung zuständig. In der Schweiz und in der EU sind derzeit noch keine USSPs zugelassen.
Wahl des USSPs
Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber können ihren USSP frei wählen, sofern dieser in der Schweiz zugelassen ist. In der Schweiz und in der EU sind derzeit noch keine USSPs zugelassen. Sobald USSPs in der Schweiz zugelassen sind, werden diese auf dieser Seite publiziert.
Nutzung von U-Space-Diensten
Sobald ein USSP ausgewählt wurde und seine Dienste nutzungsbereit sind, kann damit im U-Space-Luftraum geflogen werden. Das "U-Space Operator Manual" erklärt, wie dabei vorzugehen ist.
U-Space Operator Manual
Anleitung zum Drohnenbetrieb im U-Space-Luftraum für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber in der Schweiz.
Vor dem Flug
1. Fluggenehmigung erhalten
U-Space-Dienst: UAS-Fluggenehmigungsdienst
Im U-Space-Luftraum muss der Drohnenbetrieb vom ausgewählten USSP bestätigt werden. Ziel dieser Genehmigung ist es, sicherzustellen, dass kein anderer Drohnenbetrieb zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfindet. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bestätigt ("first come, first served"). Drohnen im besonderen Flugbetrieb (z. B. Polizeieinsätze) haben dabei immer Vorrang.
Wichtig: Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber müssen nach wie vor die erforderlichen Bewilligungen von den zuständigen Behörden einholen oder sicherstellen, dass die Wetterbedingungen für den geplanten Betrieb optimal sind.
2. Luftraumbeschränkungen überprüfen
U-Space-Dienst: Geo-Sensibilisierungsdienst
Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erhalten über den Geo-Sensibilisierungsdienst aktuelle Informationen über die geltenden Flugeinschränkungsgebiete sowie weitere temporäre und dynamische Beschränkungen des Luftraums im geplanten Betriebsgebiet. Sie allein sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, ob Sie die Bedingungen für das Einfliegen in ein bestimmtes Flugeinschränkungsgebiet (z.B. Bewilligung bei der zuständigen Stelle) erfüllen.
3. U-Space-Dienste aktivieren
U-Space-Dienst: UAS-Fluggenehmigungsdienst
Vor jedem Start wird der vom UAS-Fluggenehmigungsdienst bestätigte Flug aktiviert. Nach der Aktivierung kann mit dem Drohnenbetrieb begonnen werden. Die anderen U-Space-Dienste sind nun ebenfalls nutzungsbereit.
Während des Flugs
4. Lokalisierung der Drohne
U-Space-Dienst: Netzidentifizierungsdienst
Sobald der Flug aktiviert wurde, startet der Netzidentifizierungsdienst. Er ermöglicht autorisierten Nutzenden, den Drohnenbetrieb in Echtzeit zu idenfifizieren und relevante Informationen abzurufen. Es werden zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten publiziert.
5. Überprüfung der Flugverkehrsdaten
U-Space-Dienst: Verkehrsinformationsdienst
Während des gesamten Drohnenflugs erhalten Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber Informationen zum bemannten und unbemannten Luftverkehr in ihrer Nähe. Dabei sind sie dafür verantwortlich, Kollisionen in der Luft zu vermeiden.
6. Überprüfung allfälliger (neuer) Einschränkungen
U-Space-Dienst: Geo-Sensibilisierungsdienst
Allfällige Änderungen zu Betriebsbedingungen, Flugeinschränkungen oder Luftraumbeschränkungen im U-Space-Luftraum, in dem die Drohne betrieben wird, werden gemeldet. Falls sich der U-Space-Luftraum im kontrollierten Luftraum befindet, kann der U-Space temporär gesperrt werden, sobald ein bemanntes Luftfahrzeug in diesem Luftraum fliegt. In diesem Fall wird die Drohnenbetreiberin oder der Drohnenbetreiber vom USSP informiert. Befindet sich die Drohnenbetreiberin oder der Drohnenbetreiber noch in der Flugvorbereitung, wird der Flug nicht aktiviert. Geschieht diese dynamische Rekonfigurierung während des Fluges, müssen die Betreiberinnen oder Betreiber sicherstellen, dass sie die Drohne entweder sicher landen oder die gesperrte Zone schnellstmöglich verlassen.
7. Wetter überprüfen (nicht in jedem U-Space-Luftraum notwendig)
U-Space-Dienst: Wetterinformationsdienst
Der Wetterinformationsdienst stellt vor oder während des Fluges Wetterdaten zur Verfügung, um den Drohnenbetrieb sicher zu planen und durchzuführen.
8. Abweichungen überprüfen (nicht in jedem U-Space-Luftraum notwendig)
U-Space-Dienst: Konformitätsüberwachungsdienst
Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten werden vom USSP benachrichtigt, falls dieser eine Abweichung vom bestätigten Flugplan feststellt. Ebenfalls warnt der USSP weitere Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber in der Nähe, Skyguide (sofern die Abweichung die Sicherheit bemannter Luftfahrtzeuge im kontrollierten Luftraum gefährden könnte) und weitere relevante Behörden.
Nach dem Flug
9. U-Space-Dienste deaktivieren
U-Space-Dienst: alle
Sobald die Drohne sicher gelandet ist, müssen die Dienste deaktiviert werden.
Letzte Änderung 24.07.2023