Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten müssen im U-Space-Luftraum mindestens vier Dienste nutzen. Ferner kann bei der U-Space-Luftraum-Einführung die Nutzung weiterer Dienste vorgeschrieben werden, sofern dies die Sicherheit erhöht.
Obligatorische U-Space-Dienste
Diese Dienste werden in jedem U-Space-Luftraum bereitgestellt und müssen zwingend von der Drohnenbetreiberin oder dem Drohnenbetreiber genutzt werden.

Netzidentifizierung: Ermöglicht autorisierten Nutzenden*, den Drohnenbetrieb in Echtzeit zu identifizieren und Informationen* dazu abzurufen.
*weitere Informationen dazu im FAQ

Geo-Sensibilisierung: Gibt eine Übersicht über statische und dynamische Gebietsbeschränkungen sowie geltenden Betriebsbedingungen im U-Space-Luftraum.

Verkehrsinformation: Informiert Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber über den Flugverkehr (bemannt und unbemannt) in der Nähe oder der beabsichtigten Flugstrecke.

Fluggenehmigung: Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber melden ihren geplanten Flug über diesen Dienst an. Sofern kein anderer Flug am gleichen Ort zur selben Zeit stattfindet, wird der geplante Flug bestätigt.
Weitere U-Space-Dienste
Diese Dienste können zusätzlich angeboten werden. Deren Nutzung kann allerdings im Einzelfall bei der Festlegung eines U-Space-Luftraums vorgeschrieben werden, sofern dies die Sicherheit im Luftraum erhöht.

Konformitätsüberwachung: Überprüft ob die geltenden Anforderungen zum Drohnenbetrieb im U-Space-Luftraum erfüllt werden und werden benachrichtigt über allfällige Abweichungen.

Wetterinformation: Stellt aktuelle Wetterdaten zur Verfügung.
Letzte Änderung 26.07.2023