In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Als Drohnenpilotin oder Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren.
NOTAM / DABS
Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine Nachricht über Errichtung, Zustand oder Veränderung im Luftraum, die teilweise auch für Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen gelten. Vor jedem Flug müssen die NOTAM daher geprüft werden.
Die meisten NOTAM, die Gefahren für die Flugnavigation und Veränderung im Luftraum (W series) betreffen, werden im DABS (Daily Airspace Bulletin Switzerland) grafisch dargestellt (rote Zonen). Die Karte und die NOTAMs werden täglich um 16:00 Uhr für den Folgetag aktualisiert.
Nationale und kantonale Gebietseinschränkungen
Der Inhalt der interaktiven Drohnenkarte ist stets im Wandel und ist auch nicht abschliessend. In der Drohnenkarte sind die nationalen und kantonalen Gebietseinschränkungen eingezeichnet. Diese umfassen:
- 5km Radius rund um zivile oder militärische Flugplätze
- Kontrollzonen CTR
- SIL-Perimeter eines zivilen Flugplatzes, SPM-Perimeter eines militärischen Flugplatzes
- Vollzugseinrichtungen
- bestimme Naturschutzgebiete
- Umkreis von Kernkraftwerken
- militärische Gebiete
- gewisse Infrastruktur der Energie- und Gasversorgung
- weitere kantonale Gebietseinschränkungen
Sollten Sie die zusätzliche Flugrestriktionen nicht einhalten können, müssen Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen, um eine Bewilligung zu beantragen. Der Kontakt zur zuständigen Behörde und die Bedingungen für das Fliegen in einem bestimmten geografischen UAS-Gebiet werden direkt auf der Karte angegeben ('Objekt-Information').
Vorsicht vor Hotspots von Flugaktivitäten
Um eine gefährliche Annäherung oder gar Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, ist beim Betrieb von Drohnen in der Nähe von folgenden Gebieten besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:
- Helikopterlandeplätze bei Spitälern und Kliniken: Karte
- Gebirgslandeplätze: Info & Karte
- Gefahrenzonen der publizierten Schiessplätze der Schweizer Armee: Karte
- Gleitschirm-, Hängegleiter- sowie Segelfluggebiete: Segelflugkarte & SHV Fluggebiete
Bei Blaulichteinsätzen fliege ich meine Drohne nicht!
www.youtube.comWeiterführende Informationen
Letzte Änderung 07.06.2024