- Datentyp: Vektor
- Räumliche Ausdehnung: Schweiz und Liechtenstein
- Aktualisierungszyklus: Bei Bedarf
- Bereitgestellt von: BAZL
Gemäß Art. 15 der Durchführungsverordnung über «Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge» (EU 2019/947) der europäischen Union (EU), sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, «geografische UAS-Gebiete» auszuweisen und in einem einheitlichen digitalen Format zu veröffentlichen.
Ein «geografisches UAS-Gebiet» ist ein von der zuständigen Behörde zu Geo-Sensibilisierungszwecken festgelegter Teil des Luftraums, der den Betrieb von unbemannten Luftfahrtzeugsystemen (engl. unmanned aircraft system) einschränkt, um den Risiken bezüglich Sicherheit, Schutz der Privatsphäre oder der Umwelt Rechnung zu tragen.
Neu stehen das minimale Geodatenmodell in INTERLIS 2.4 und Testdaten in JSON für die Spezifikation ED-318 "Technical Specification for Geographical Zones and U-Space data provision and exchange" zur Verfügung.
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Letzte Änderung 18.08.2025