Die europäische Union (EU) hat am 24. Mai 2019 die Durchführungsverordnung über Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge erlassen (EU 2019/947). Gemäss Artikel 15 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die «geografischen UAS-Gebiete» für Geo-Sensibilisierungszwecke auszuweisen und haben dafür zu sorgen, dass diese Informationen in einem einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden.
Ein «geografisches UAS-Gebiet» ist ein von der zuständigen Behörde zu Geo-Sensibilisierungszwecken festgelegter Teil des Luftraums, der den Betrieb von unbemannten Luftfahrtzeugsystemen (engl. unmanned aircraft system) einschränkt, um den Risiken bezüglich Sicherheit, Schutz der Privatsphäre oder der Umwelt Rechnung zu tragen.
Das Geodatenmodell für «geografische UAS-Gebiete» (engl. UAS geographical zone) stellt eine wichtige Grundlage für den Aufbau des Systems unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) dar.