Die Drohnen-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Betriebskategorien: "OFFEN", "SPEZIELL" und "ZULASSUNGSPFLICHTIG". Die drei Kategorien definieren sich durch unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, welche vom Risiko des Betriebs abhängen.
- Die OFFENE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die weder eine vorherige Genehmigung durch das BAZL noch eine Erklärung vor der Durchführung der Operation erfordert. Die grosse Mehrheit der Piloten und Pilotinnen fliegt in dieser Kategorie.
- Die SPEZIELLE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die eine Genehmigung vom BAZL erfordern, bevor der Betrieb stattfindet. Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig.
- Die ZULASSUNGSPFLICHTIGE Kategorie umfasst UAS-Operationen, welche die Zertifizierung des UAS erfordern, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Darunter fallen zum Beispiel Frachttransporte oder das Transportieren von Passagieren. Die Regelungen für den Betrieb in der Kategorie "ZULASSUNGSPFLICHTIG" werden derzeit entwickelt.
Letzte Änderung 20.03.2024