Top 7 am häufigsten gestellte Fragen
1. Wo finde ich die Prüfungsunterlagen A1/A3?
Die Schulungsunterlagen sind in die Prüfung integriert und können via UAS.gate eingesehen werden. Wenn Sie also die Prüfung starten, werden Sie zu den Schulungsfolien kommen, auf welche direkt die entsprechen Prüfungsfragen folgen.
Falls Ihnen die Schulungsunterlagen nicht angezeigt werden, kann dies daran liegen, dass ein zu kleiner Bildschirm verwendet wird. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie für die Schulung und Prüfung einen grossen Bildschirm verwenden. Falls die Schulungsunterlagen nach wie vor nicht angezeigt werden, beenden Sie die Prüfung, indem Sie oben rechts auf «abgeben» klicken und die Prüfung beenden. Starten Sie die Prüfung anschliessend erneut mit dem grossen Bildschirm. Das A1/A3 können Sie bis zum Bestehen beliebig oft wiederholen.
2. Funktioniert Ihr CH-Login Passwort nicht mehr?
Für das CH-Login ist das BIT zuständig, bitte kontaktieren Sie direkt das BIT mit Ihrem Anliegen (058 465 88 88).
3. Ich bin Schweizer, was sind die Regeln, wenn ich ausserhalb der Schweiz fliegen möchte?
Leider sind wir für Fragen ausserhalb der Schweiz nicht zuständig. Sie müssen sich vor Ort über die Regeln Informieren.
EASA-Regulationen sind die Gleichen für alle Mitgliedstaaten.
4. Ich verbringe meinen Urlaub in der Schweiz. Muss ich mich hier registrieren?
Nur registrierte Drohnenbetreiberinnen und -betreiber dürfen in der Schweiz fliegen. Sie müssen sich in demjenigen EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem ihr Wohnsitz oder der Geschäftssitz ihres Unternehmens liegt. Ist dies der Fall, ist keine Registrierung in der Schweiz notwendig. Befindet sich der Wohn- oder Geschäftssitz der Betreiberinnen oder Betreiber jedoch ausserhalb der EU und sind sie nicht bereits in einem EU-Mitgliedstaat registriert, müssen sie sich in der Schweiz registrieren.
5. Obwohl für Drohnen unter 250 g keine Versicherung notwendig ist, kommt immer die Fehlermeldung, dass ich die Versicherung erfassen soll. Was muss ich eingeben damit ich die Betreibernummer erhalte?
Sie müssten Ihre Drohne unter 250 g nicht versichern, das BAZL empfiehlt aber dringend auch leichtere Drohnen zu versichern, da die Kosten im Falle eines Schadens enorm in die Höhe steigen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Garantiesumme abzuklären, es sollte ein Schaden von mindestens 1 Million Franken abdecken.
Möchten Sie trotz unserer Empfehlung keine Versicherung angeben, müssen Sie in den Feldern der Versicherungsfrage: «DroneBelow250g» eintragen, danach sollten Sie ihre persönliche UAS-Betreibernummer (CHxxxxxxxxxxxxx-xyz) erhalten.
6. Drohne überflog mein Haus was tun? Eine Drohne hat gerade mein Haus überflogen. Was kann ich dagegen tun?
Leider haben wir zu dem Zeitpunkt noch keine Möglichkeit aus der Ferne festzustellen, um was für einen Piloten es sich handelt. Wenn Sie glauben, dass es sich um ein strafbares Verhalten handelt, sollten Sie sich an die Polizei wenden.
7. Kein CE-Kennzeichen?
Ein CE-Kennzeichen muss bei der Produktion Ihrer Drohne direkt an der Drohne angebracht worden sein. Durch die CE-Kennzeichnung erklärt die Herstellerfirma, dass das Produkt den geltenden Anforderungen (Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz) genügt. Eine Drohne muss mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, ansonsten ist das Fliegen verboten. Allerdings ist es ziemlich sicher, dass Sie ein CE-Kennzeichen finden werden, wenn Sie lange genug suchen – diese sind teilweise sehr gut versteck; bspw. im Deckel des Batteriefachs. Das CE-Zeichen sieht in etwa so aus:
Sie haben Fragen oder Anregungen? Bitte studieren Sie zuerst sorgfältig die bereitgestellten Informationen, insbesondere unser FAQ, und wenden sich erst an uns, wenn Sie auf unserer Webseite keine Antwort finden.
Kontakt: rpas@bazl.admin.ch
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