Meldung von Unfällen

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Als Drohnenpilot/in ist man ebenfalls Nutzer/in des Luftraums. Alle Luftraumnutzer/innen sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Zwischenfälle oder Unfälle zeitnah zu melden.

Sicherheitsrelevante Zwischenfälle und Unfälle melden

Drohnenpilot/innen müssen Unfälle an zwei unterschiedliche Stellen melden:

  • Unfälle und schwere Vorfälle müssen über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden.
  • Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle innerhalb von 72 Stunden über das offizielle Meldeportal www.aviationreporting.eu) gemeldet werden. Alternativ kann das BAZL kontaktiert werden. 

Welche Ereignisse müssen gemeldet werden?

Grundsätzlich gilt, dass Drohnenpilotinnen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle oder Unfälle bei den oben aufgeführten Stellen melden sollen. Als “sicherheitsrelevant” gelten alle Vorfälle, bei denen bemannte Luftfahrzeuge betroffen sind oder bei denen schwerere oder tödliche Verletzungen von Personen zu verzeichnen sind. Im Zweifelsfall bitte immer das BAZL kontaktieren. Ein konsequenteres Meldewesen verbessert schliesslich die Datensammlung und Dokumentation für Behörden.

Konsequenzen für Drohnenpilot/innen

Drohnenpilot/innen müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn Vorfälle gemeldet werden, soweit nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Es geht vor allem darum, Vorfälle zu untersuchen (allenfalls durch die SUST) und aus den Ereignissen zu lernen. Zudem können einige Versicherungen eine offizielle Schadensmeldung voraussetzen, um allfällige Schäden abzudecken.

Letzte Änderung 04.10.2023

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