Zulassungspflichtige Kategorie

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Die zulassungspflichtige Kategorie betrifft mehrheitlich den Personentransport mit Drohnen (Flugtaxis). Diese Regeln sind erst noch in Vorbereitung. Es dürfte noch einige Jahre dauern, bis diese zur Anwendung gelangen.

Die "zulassungspflichtige" Kategorie ist für den Betriebarten mit dem höchsten Risiko vorgesehen. Künftige Drohnenflüge mit Passagieren an Bord, wie z. B. das Lufttaxi, werden in diese Kategorie fallen. Der Ansatz, mit dem die Sicherheit dieser Flüge gewährleistet werden soll, wird demjenigen der bemannten Luftfahrt sehr ähnlich sein.

Aus diesem Grund müssen diese Flugzeuge immer zertifiziert sein (d. h. über eine Musterzulassung und ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen), der UAS-Betreiber benötigt eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Zulassung als Luftverkehrsbetreiber und der Fernpilot muss eine Pilotenlizenz besitzen. Längerfristig erwarten wir, dass der Automatisierungsgrad von Drohnen allmählich zunehmen wird, bis hin zu völlig autonomen Drohnen, die nicht mehr auf den Einsatz eines Fernpiloten angewiesen sind.

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Letzte Änderung 05.05.2023

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