UAS.gate

UAS.gate_Banner

Drohnen-Betreibende müssen unter gewissen Umständen die Drohne mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen und als Fernpiloten Zertifikate ablegen. Diese Seite gibt einen Überblick über die Registrierung und Fernpiloten-Zertifikate.

Um die Konzepte für die Registrierung und Fernpilotenzertifikate zu verstehen, ist folgende Unterscheidung wichtig:

UAS-Betreiber/in Der "Halter" einer Drohne. Durch die Registrierung erhält er/sie die UAS-Betreibernummer. Diese ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos: Der UAS-Betreiber bringt die UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne an.
Fernpilot/in Eine Person, die eine Drohne steuern darf, weil sie ein entsprechendes Zertifikat durch Ablegung einer Ausbildung/Prüfung erlangt hat. Das Zertifikat ist vergleichbar mit dem Führerausweis eines Autofahrers: Fernpiloten müssen Ihre Zertifikate mitführen.

Daneben spielt es eine Rolle, ob es sich bei einer Person um eine natürliche oder juristische Person handelt. Mit diesen je zwei Optionen ergeben sich folgende Kombinationen:

definitionen_DE

Beispiele:

  • Eine natürliche Person ist sowohl ein Fernpilot als auch ein Betreiber.
  • Eine Firma mit z.B. 5 Drohnen und 10 Mitarbeitern ist nur Betreiberin. Das Unternehmen selbst kann keine Zertifikate erwerben. Nur die Mitarbeiter/Fernpiloten können und müssen dies tun.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 23.06.2023

Zum Seitenanfang