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Drohnen-Betreibende müssen unter gewissen Umständen die Drohne mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen und als Fernpiloten Zertifikate ablegen. Diese Seite gibt einen Überblick über die Registrierung und Fernpiloten-Zertifikate.

Um die Konzepte für die Registrierung und Fernpilotenzertifikate zu verstehen, ist folgende Unterscheidung wichtig:

UAS-Betreiber/in Der "Halter" einer Drohne. Durch die Registrierung erhält er/sie die UAS-Betreibernummer. Diese ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos: Der UAS-Betreiber bringt die UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne an.
Fernpilot/in Eine Person, die eine Drohne steuern darf, weil sie ein entsprechendes Zertifikat durch Ablegung einer Ausbildung/Prüfung erlangt hat. Das Zertifikat ist vergleichbar mit dem Führerausweis eines Autofahrers: Fernpiloten müssen Ihre Zertifikate mitführen.
  • Eine natürliche Person ist sowohl ein Fernpilot als auch ein Betreiber.
  • Eine Firma mit z.B. 5 Drohnen und 10 Mitarbeitern ist nur Betreiberin. Das Unternehmen selbst kann keine Zertifikate erwerben. Nur die Mitarbeiter/Fernpiloten können und müssen dies tun.

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Letzte Änderung 15.03.2024

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