Pre-defined Risk Assessment (PDRA)

Die Betreiberin oder der Betreiber muss bei einem PDRA bestätigen, dass er oder sie sämtliche vorgegebenen Bedingungen, die im PDRA enthalten sind, erfüllt. Im Gegensatz zu den STS, muss die Drohne nicht zwingend mit einer Klassenmarkierung versehen sein. Da PDRA keine spezifischen Szenarien vorgeben, haben Antragstellerinnen und Antragsteller mehr Flexibilität bei der Durchführung ihres geplanten Drohnenfluges.

Es lassen sich zwei Arten von PDRA unterscheiden: PDRA-S und PDRA-G.

  • PDRA-S: spiegelt die europäischen STS (jedoch ohne Notwendigkeit einer Klassenmarkierung). 
  • PDRA-G: beinhalten die Risikoanalysen von häufig vorkommenden Drohnenanwendungen. (z.B. PDRA-G03 für Überwachung)

Für den Einsatz von Drohnen für Ausbringungen unter PDRA-S01, siehe: Sprühflüge mit Drohnen

PDRA-S

  PDRA-S01 PDRA-S02
Bezeichnung

“Abbild” von EU STS-01

VLOS, über kontrolliertem
Gebiet, im Stadtgebiet

"Abbild” vom EU STS-02

BVLOS, über kontrolliertem
Gebiet, in ländlicher Umgebung

Beispiele für Anwendungsfälle  Agrartechnik, Überwachung

Agrartechnik, Überwachung, Kurzstreckenlogistik

Drohneneigenschaften CD* < 3m  CD* < 3m 
Klassenmarkierung Nicht notwendig Nicht notwendig
Sichtbarkeit VLOS  BVLOS (EVLOS)
Maximale Distanz von Pilot zu Drohne VLOS

Ohne Luftraumbeobachter: 1km

Mit Luftraumbeobachter: 2km

Überflogenes Gebiet Unter Kontrolle des Drohnenbetreibers  in einem (dicht) besiedeltem Gebiet*

Unter Kontrolle des Drohnenbetreibers in einem dünn besiedeltem Gebiet*

Luftraum Kontrolliert oder unkontrolliert Kontrolliert oder unkontrolliert
Maximale Flughöhe

150m über Grund

(ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden)

150m über Grund

(ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden)

Pilotenkenntnisse A1/A3 + STS-01** A1/A3 + STS-02**
* Die hier verwendeten Abkürzungen CD, MTOM und Ekin sowie die Definitionen (von z.B. “dünn” besiedelt) werden im Glossar oder in FOCA-UAS-GM-Part1 erklärt

** Pilotenkenntnisse während Übergangsfrist: Pilotinnen und Piloten müssen ein Fernpilotenzeugnis erlangen (Unterkategorie A2) und sich zusätzlich die theoretischen und praktischen Kenntnisse aneignen, die für den geplanten Betrieb relevant sind.

PDRA-G

  PDRA-G01 PDRA-G02 PDRA-G03
Bezeichnung EVLOS in ländlicher Umgebung BVLOS in
reserviertem oder segregiertem Luftraum
Luftarbeit
Beispiele für Anwendungsfälle  Überwachung, Frachtoperationen Flugtests, Inspektions- oder Vermessungskampagnen Leitungsinspektionen, Agrartechnik
Drohneneigenschaften CD* < 3m und Ekin* < 34kJ CD* < 3m und Ekin* < 34kJ CD* < 3m und Ekin* < 34kJ
Klassenmarkierung Nicht notwendig Nicht notwendig Nicht notwendig
Sichtbarkeit BVLOS  BVLOS BVLOS
Überflogenes Gebiet Dünn besiedelt* Dünn besiedelt* Dünn besiedelt*
Maximale Distanz von Pilot zu Drohne

Ohne Luftraumbeobachter: 1km

Mit Luftraumbeobachter: 1km zum nächsten Luftraumbeobachter  

Keine Vorgaben, jedoch direkter C2 Link Keine Vorgaben, jedoch direkter C2 Link
Luftraum Unkontrolliert  Reserviert oder segregiert** Reserviert oder segregiert**
Maximale Flughöhe

150m über Grund

(ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden)

Gemäss reservierten/segregierten Luftraum**

Gemäss reservierten/segregierten Luftraum**

Oder 50m über Grund

Pilotenkenntnisse

Individuell, abhängig von der geplanten Operation.

Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation.

Individuell, abhängig von der geplanten Operation.

Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation..

Individuell, abhängig von der geplanten Operation.

Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation.

 

* Die hier verwendeten Abkürzungen CD, MTOM und Ekin sowie die Definitionen (von z.B. “dünn” besiedelt) werden im Glossar oder in FOCA-UAS-GM-Part 1 erklärt
** reserviert/segregiert: Äquivalent zu einer sogenannten Luftraum-Risikoklasse “a” (ARC-a), z.B. danger oder restricted area

Bewilligungsverfahren

  1. Der Antrag zur Bewilligung nach PDRA muss folgende Unterlagen enthalten:
    • Das entsprechende Formular “Antragsformular EU PDRA X-YZ" (siehe Rubrik "Formulare" unten).
    • Alle erforderlichen Dokumente (v.a. Operation Manual) gemäss Compliance Matrix vom “EU PDRA X-YZ“.
  2. Der Antrag wird an rpas@bazl.admin.ch gesendet:
    • Frist: Gesuche müssen mindestens 1 Monat vor dem geplanten Flug eingereicht werden.
    • Kosten: Aufwandsabhängig, Stundenansatz gemäss BAZL Gebührenverordnung.
  3. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BAZL dem Antragsteller eine Bewilligung.

Weiterführende Informationen


Letzte Änderung 26.08.2024

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