Die Betreiberin oder der Betreiber muss bei einem PDRA bestätigen, dass er oder sie sämtliche vorgegebenen Bedingungen, die im PDRA enthalten sind, erfüllt. Im Gegensatz zu den STS, muss die Drohne nicht zwingend mit einer Klassenmarkierung versehen sein. Da PDRA keine spezifischen Szenarien vorgeben, haben Antragstellerinnen und Antragsteller mehr Flexibilität bei der Durchführung ihres geplanten Drohnenfluges.
Es lassen sich zwei Arten von PDRA unterscheiden: PDRA-S und PDRA-G.
- PDRA-S: spiegelt die europäischen STS (jedoch ohne Notwendigkeit einer Klassenmarkierung).
- PDRA-G: beinhalten die Risikoanalysen von häufig vorkommenden Drohnenanwendungen. (z.B. PDRA-G03 für Überwachung)
Für den Einsatz von Drohnen für Ausbringungen unter PDRA-S01, siehe: Sprühflüge mit Drohnen
PDRA-S
PDRA-S01 | PDRA-S02 | |
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Bezeichnung | “Abbild” von EU STS-01 VLOS, über kontrolliertem |
"Abbild” vom EU STS-02 BVLOS, über kontrolliertem |
Beispiele für Anwendungsfälle | Agrartechnik, Überwachung | Agrartechnik, Überwachung, Kurzstreckenlogistik |
Drohneneigenschaften | CD* < 3m | CD* < 3m |
Klassenmarkierung | Nicht notwendig | Nicht notwendig |
Sichtbarkeit | VLOS | BVLOS (EVLOS) |
Maximale Distanz von Pilot zu Drohne | VLOS | Ohne Luftraumbeobachter: 1km Mit Luftraumbeobachter: 2km |
Überflogenes Gebiet | Unter Kontrolle des Drohnenbetreibers in einem (dicht) besiedeltem Gebiet* | Unter Kontrolle des Drohnenbetreibers in einem dünn besiedeltem Gebiet* |
Luftraum | Kontrolliert oder unkontrolliert | Kontrolliert oder unkontrolliert |
Maximale Flughöhe | 150m über Grund (ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden) |
150m über Grund (ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden) |
Pilotenkenntnisse | A1/A3 + STS-01** | A1/A3 + STS-02** |
** Pilotenkenntnisse während Übergangsfrist: Pilotinnen und Piloten müssen ein Fernpilotenzeugnis erlangen (Unterkategorie A2) und sich zusätzlich die theoretischen und praktischen Kenntnisse aneignen, die für den geplanten Betrieb relevant sind.
PDRA-G
PDRA-G01 | PDRA-G02 | PDRA-G03 | |
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Bezeichnung | EVLOS in ländlicher Umgebung | BVLOS in reserviertem oder segregiertem Luftraum |
Luftarbeit |
Beispiele für Anwendungsfälle | Überwachung, Frachtoperationen | Flugtests, Inspektions- oder Vermessungskampagnen | Leitungsinspektionen, Agrartechnik |
Drohneneigenschaften | CD* < 3m und Ekin* < 34kJ | CD* < 3m und Ekin* < 34kJ | CD* < 3m und Ekin* < 34kJ |
Klassenmarkierung | Nicht notwendig | Nicht notwendig | Nicht notwendig |
Sichtbarkeit | BVLOS | BVLOS | BVLOS |
Überflogenes Gebiet | Dünn besiedelt* | Dünn besiedelt* | Dünn besiedelt* |
Maximale Distanz von Pilot zu Drohne | Ohne Luftraumbeobachter: 1km Mit Luftraumbeobachter: 1km zum nächsten Luftraumbeobachter |
Keine Vorgaben, jedoch direkter C2 Link | Keine Vorgaben, jedoch direkter C2 Link |
Luftraum | Unkontrolliert | Reserviert oder segregiert** | Reserviert oder segregiert** |
Maximale Flughöhe | 150m über Grund (ab 120m muss zusätzliches Training vorgewiesen werden) |
Gemäss reservierten/segregierten Luftraum** | Gemäss reservierten/segregierten Luftraum** Oder 50m über Grund |
Pilotenkenntnisse | Individuell, abhängig von der geplanten Operation. Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation. |
Individuell, abhängig von der geplanten Operation. Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation.. |
Individuell, abhängig von der geplanten Operation. Aneignung der Kenntnisse, die relevant sind für die Operation.
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** reserviert/segregiert: Äquivalent zu einer sogenannten Luftraum-Risikoklasse “a” (ARC-a), z.B. danger oder restricted area
Bewilligungsverfahren
- Der Antrag zur Bewilligung nach PDRA muss folgende Unterlagen enthalten:
- Das entsprechende Formular “Antragsformular EU PDRA X-YZ" (siehe Rubrik "Formulare" unten).
- Alle erforderlichen Dokumente (v.a. Operation Manual) gemäss Compliance Matrix vom “EU PDRA X-YZ“.
- Der Antrag wird an rpas@bazl.admin.ch gesendet:
- Frist: Gesuche müssen mindestens 1 Monat vor dem geplanten Flug eingereicht werden.
- Kosten: Aufwandsabhängig, Stundenansatz gemäss BAZL Gebührenverordnung.
- Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BAZL dem Antragsteller eine Bewilligung.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 26.08.2024