Europäische Standardszenarien (EU-STS)
Die europäischen Standardszenarien bieten dem UAS-Betreiber die Möglichkeit, unter einer Reihe vorgegebener Bedingungen zu operieren. Diese Bedingungen umfassen unter anderem den Drohnentyp, die Fluggeschwindigkeit, die Höhe über dem Boden, den Abstand zum Fernpiloten, die Art des Bodenbereichs und die Art des Luftraums und sind so konzipiert, dass ein sehr geringes Risiko für Dritte in der Luft und am Boden besteht.
Die Fernpiloten, die in diesen Szenarien eingesetzt werden, benötigen spezielle theoretische und praktische Kenntnisse und müssen daher zusätzliche Prüfungen ablegen. Weitere Informationen finden Sie unten unter der Rubrik 'Fernpilotenqualifikation für Einsätze im Rahmen von EU-STS-01 oder EU-STS-02'.
EU-STS-01 Anforderungen
Das Standardszenario EU-STS-01 wird für Flüge bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund und auf Sicht (VLOS) verwendet. Der Flug findet über einem kontrollierten Gebiet statt, d.h. nur am Flug beteiligte Personen dürfen sich in diesem Gebiet am Boden aufhalten, ausserdem kann über besiedelter Umgebung (>300ppl/km2 ) geflogen werden, sofern alle Personen im Bereich involviert sind.
Betrieb eines ungefesselten UA unter EU-STS-01:
Das UA muss bei Geschwindigkeiten von weniger als 5 m/s und innerhalb eines Betriebsvolumens geflogen werden, welches aus dem Fluggebiet, dem Notfallbereich (mindestens 10 m über die Grenzen des Fluggebiets hinaus) und dem anschliessenden Risikopuffer am Boden besteht:
Mindestentfernung für den Risikopuffer für den Betrieb von Drohnen unter EU-STS-01 [m]
Maximale Höhe über dem Boden[m] |
mit einer MTOM* von bis zu 10kg |
mit einer MTOM* über 10 kg |
30 |
10 |
20 |
60 |
15 |
30 |
90 |
20 |
45 |
120 |
25 |
60 |
*MTOM steht für Maximum Take-Off Weight, maximales Startgewicht.
Betrieb eines gefesselten UA:
Wird über einem kontrollierten Bodenbereich mit einem Radius durchgeführt, der der Länge der Fesseln plus 5 m entspricht.
Gefährliche Güter (DG):
Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist mit dieser Genehmigung nicht erlaubt.
Drohnentyp:
UA mit Klassenbezeichnung C5. Eine Liste der auf dem Markt erhältlichen Drohnen mit einer Klassenkennzeichnung ist hier zu finden.
Anforderungen an den Fernpiloten:
Der Fernpilot muss mindestens eine Bescheinigung über die theoretischen Kenntnisse der offenen Kategorien A1/A3 verfügen und zudem ein EU-STS besitzen sowie eine praktische Prüfung für STS-01 bestanden haben.
Erlangung einer EU-STS-01 Genehmigung:
- Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 1 der IR (EU2019/947), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
- eine konforme Drohne;
- ein Betriebshandbuch gemäss Anlage 5; und
- Fernpiloten, welche für STS-01 zertifiziert sind.
- Reichen Sie die Betriebserklärung ein.
- Das BAZL stellt eine Empfangsbestätigung aus.
Formular für die operationelle Erklärung und OM-Vorlage:
EU-STS-02 Anforderungen
Das Standardszenario EU-STS-02 wird für Flüge ausserhalb der Sichtlinie zwischen dem Piloten und dem UAS in weniger als 120 Metern Höhe über dem Boden verwendet. Der Flug findet über einem kontrollierten Gebiet statt, d.h. nur die am Flug beteiligten Personen dürfen sich in diesem Gebiet am Boden aufhalten. Das Gebiet muss sich in einer dünn besiedelten Umgebung (<300ppl/km2) befinden.
Betrieb ohne Luftraumbeobachter:
Der maximal zulässige Abstand zwischen dem Piloten und dem UAS beträgt 1 km, wenn kein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Ausserdem muss das unbemannte Luftfahrzeug einer vorprogrammierten Flugbahn folgen, wenn sich das UA nicht in Sichtweite (VLOS) des Fernpiloten befindet.
Betrieb mit Luftraumbeobachter:
Der Abstand kann auf 2 km erweitert werden, wenn der Abstand zwischen dem UAS und einem Luftraumbeobachter zu jedem Zeitpunkt nicht mehr als 1 km beträgt und der Luftraumbeobachter nicht mehr als 1 km vom Piloten entfernt ist.
Gefährliche Güter (DG):
Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist mit dieser Genehmigung nicht erlaubt.
Drohnentyp:
UA mit Klassenbezeichnung C6. Eine Liste der auf dem Markt erhältlichen Drohnen mit einer Klassenkennzeichnung ist hier zu finden.
Anforderungen an den Fernpiloten:
Der Fernpilot muss eine Bescheinigung über die theoretischen Kenntnisse der offenen Kategorien A1/A3 und der EU-STS besitzen und eine praktische Prüfung der Fähigkeiten für STS-02 bestanden haben.
Erlangung einer EU-STS-02 Genehmigung:
- Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 2 der IR (EU2019/947), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
- konforme Drohne,
- ein Betriebshandbuch gemäss Anlage 5; und
- Fernpiloten, welche für STS-02 zertifiziert sind.
- Reichen Sie die Betriebserklärung ein.
- Das BAZL stellt eine Empfangsbestätigung aus.
Formular für die operationelle Erklärung und OM-Vorlage:
EU-STS Fernpilotenqualifikation
Als Fernpilot, der unter EU STS-01 oder EU-STS-02 operiert, müssen folgende Qualifikationen erworben werden:
Bescheinigung der theoretischen Kenntnisse:
Eine Bescheinigung über die theoretischen Kenntnisse zusätzlich zur A1/A3-Zertifizierung. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen. Diese Prüfung kann beim BAZL in Ittingen abgelegt werden, indem Sie einen der vorgeschlagenen Prüfungstermine auf UAS-Gate wählen.
Es steht dem Fernpiloten frei, sich selbst weiterzubilden oder einen Kurs bei einer Einrichtung zu belegen, die einen Kurs auf diesem Niveau anbietet. Die zu behandelnden Themen finden Sie hier oder direkt in der Verordnung EASA EU 2019/947 Anhang A.
- Kosten: Die theoretische Prüfung ist kostenlos.
- Gültigkeit: 5 Jahre, danach muss die Prüfung erneut abgelegt werden, um die theoretische Zertifizierung zu validieren.
Praktische Bewertung:
TDer Fernpilot muss eine Bescheinigung über den Abschluss der praktischen Ausbildung für die STS-01 oder STS-02 ablegen. Diese praktische Prüfung muss mit dem für den vorgesehenen Betrieb verwendeten UAS-Typ abgeschlossen werden und die für die entsprechende STS erforderliche Klassenbezeichnung tragen.
Die praktische Bewertung kann bei einem UAS-Betreiber oder einer anerkannten Stelle absolviert werden, der/die erklärt hat, dass diese praktische Bewertung gemäss Anhang A (2) der EASA-Verordnung 2019/947 durchgeführt wird.
- Kosten: Dies ist dem UAS-Betreiber oder der anerkannten Stelle überlassen, welche die praktische Bewertung durchführt.
- Gültigkeit: Die Bewertung der praktischen Fähigkeiten hat kein Verfallsdatum. Der Fernpilot ist angehalten, die Fähigkeiten aufrechtzuerhalten.
EU-STS Praktische Schulung und Bewertung
UAS-Betreiber, die eine praktische Ausbildung gemäss Anhang 3 der Verordnung (EU) 2019/947 durchführen möchten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben ein Gesuch zum Drohnenbetrieb nach einem Standardszenario eingereicht und eine Bestätigung erhalten.
- Müssen in der Lage sein eine klare Trennung zwischen den Ausbildungsaktivitäten und allen anderen betrieblichen Aktivitäten einzuhalten.
- Sie müssen in der Lage sein, die technischen und administrativen Tätigkeiten, die mit dem gesamten Aufgabenprozess verbunden sind, in angemessener Weise durchzuführen.
- über Einrichtungen und Ausrüstung verfügen, die für die Aufgabe notwendig ist
- über ein Managementsystem mit entsprechenden Rollen und Verantwortlichkeiten verfügen
- Mitarbeiter beschäftigen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Verfügen über ausreichende technische und theoretische Erfahrungen
- Haben Schulungskompetenzen, welche für die Durchführung dieser Bewertungen angemessen sind
- Kenntnisse der Anforderungen für die Bewertung der praktischen Fähigkeiten
- Haben die Kompetenz, die Fähigkeiten der Flugschüler angemessen zu beurteilen
Der UAS-Betreiber:
- muss in sein Betriebshandbuch einen separaten Abschnitt aufnehmen, der die Ausbildungselemente abdeckt, einschliesslich der ernannten Prüfer, der Rollen- und Verantwortungen, die Ausbildungsverfahren, des Lehrplans entsprechend dem gewählten Standardszenario sowie einer Beschreibung des verwendeten Drohnentyps und des Standorts und der Umgebung, in der die praktische Ausbildung stattfindet.
- darf nur Piloten ausbilden und prüfen, die im Rahmen der STS-Erklärung des Betreibers Drohnen fliegen werden.
- Dem Fernpilotenschüler ist ein Bericht über die praktische Bewertung gemäss Anhang 3 Absatz (8) der Durchführungsbestimmungen (EU2019/947) oder gemäss der folgenden Vorlage vorzulegen: Practical skill assessment report
- dem BAZL innerhalb von zwei Tagen nach der Prüfung den Bericht über die praktische Beurteilung der erfolgreichen Fernpiloten zukommen zu lassen.
Vorgang zur Deklaration von Schulungen und Prüfungen durch den UAS-Betreiber:
- Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen von Anhang 3 der DV (EU2019/947)
- Reichen Sie die Erklärung ein.
- Das BAZL stellt eine Empfangsbestätigung aus.
Erklärung des UAS-Betreibers, der die praktische Ausbildung und Bewertung von STS-Fernpiloten durchführt
Weiterführende Informationen