Modellluftfahrzeuge

Modellfliegen ist eine Freizeitbeschäftigung mit zahlreichen Anhängern von Jung bis Alt und umfasst ein breites Spektrum: Vom jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik bis hin zu ambitionierten Scale-Grossmodellen. Diese Seite soll einen Überblick über die aktuellen Privilegien und Pflichten für den Schweizer Modellflug geben.

In der Schweiz betreiben ca. 15’000 Menschen den Modellflugsport, wovon rund 8’000 als Mitglieder in 190 Modellflugvereinen des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) tätig sind. Der SMV vertritt die Interessen des Modellflugsports und konnte bei der Einführung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien aushandeln. Für die Privilegien und Pflichten im Modellflug ist neben dem Abfluggewicht auch entscheidend, ob der Modellflug im Rahmen eines Vereins/Verbands, anhand der SMV-Richtlinien betrieben wird oder nicht. Folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Möglichkeiten:

Flugbetrieb... < 25kg 25kg - 30kg > 30kg
...im Verein oder gemäss SMV-Richtlinien
  • Operationelle Privilegien
  • Keine Bewilligung von BAZL nötig*
  • Operationelle Privilegien
  • Grossmodell-Bewilligung von BAZL erforderlich
...weder im Verein noch gemäss SMV-Richtlinien ("Drohne")
  • Betrieb gemäss Kategorie Offen-A3
  • Keine Bewilligung von BAZL nötig
  • Betrieb gemäss Spezieller Kategorie
  • Bewilligung von BAZL erforderlich

* Für Modelle > 25kg bietet das BAZL optional die Grossmodell-Bewilligung für den Betrieb im Ausland an.

Betrieb im Rahmen eines Vereins/Verbands

Die Voraussetzungen für die privilegierte Regeln sind erfüllt, wenn man:

  • Entweder Mitglied des SMV ist; oder
  • sich mittels Erklärung zur Einhaltung der SMV-Richtlinien verpflichtet. Die Erklärung sowie die Richtlinien ("Code of Good Practice") sind auf der Seite des SMV verfügbar und muss unterschrieben mitgeführt werden.

Bei den Privilegien gelten gewichtsabhängige Regeln, welche in folgender Tabelle abgebildet sind:

Flugbetrieb ≤ 250g > 250g
Allgemein
  • Mindestalter der unbeaufsichtigt Pilotierenden: 5 Jahre
  • Modellflieger in direktem Sichtkontakt ("VLOS")
  • Nicht fahrlässig oder in vorsätzlich riskanter Weise
  • Schutzgebiete für Wildtiere respektieren (gelbe Zonen auf Drohnen-Karte)
Auflagen Keine
  • Innerhalb einer magenta Zone der Drohnen-Karte (dh. 5km Radius zu Flugplatz*) wird eine Bewilligung der Flugplatzleitung benötigt.
  • Innerhalb einer magenta schraffierten Zone der Drohnen-Karte (dh. ausserhalb 5km zu Flugplatz*, aber innerhalb CTR) beträgt die maximal erlaubte Flughöhe 150m über Grund. Ausnahmen können mittels SFO-Tool beantragt werden.
  • Der Betrieb näher als 100m an Menschenansammlungen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Öffentliche Flugveranstaltungen.

* 5km von Pisten eines zivilen/militärischen Flugplatzes oder eine verkleinerte geografische Zone

Betrieb an öffentlichen Flugveranstaltungen

Der Betrieb an reinen Modellflugshows ist nicht durch das BAZL geregelt und erfolgt auf Eigenverantwortung. Nehmen Modellflugzeuge an einer Flugshow mit bemannten Flugzeugen teil, muss dafür rechtzeitig beim BAZL eine Sonderbewilligung eingeholt werden.

Bewilligungspflichtige Grossmodelle

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 15.11.2023

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