Damit Sie eine Finanzhilfe erhalten, benötigt das BAZL ein vollständig ausgefülltes Gesuchformular inkl. den geforderten Beilagen. Nur wenn die Gesuche den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können Gesuchsteller/innen mit einem finanziellen Beitrag rechnen.
Die Unterstützung erfolgt sowohl für Kandidat/in «ab initio» als auch für solche, die bereits eine Privatpilotenlizenz erworben haben. Somit gilt die finanzielle Unterstützung für integrierte wie auch für modulare Kurse.
Bevor Sie das Gesuchformular ausfüllen, beachten Sie den folgenden Ablauf:
Das Gesuchformular muss vollständig ausgefüllt werden, ansonsten wird das Gesuch nicht berücksichtigt und an die Gesuchstellerin bzw. den Gesuchsteller zurückgesendet.
Das Gesuchformular ist in elektronischer sowie in einfacher Ausführung auf Papier in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch dem BAZL einzureichen und von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller rechtsgültig zu unterzeichnen.
Beilage 1: Offerte Ausbildungsstätte
Als anerkannte Ausbildungsstätten in der Schweiz gelten in allen Kategorien nur solche, welche für den entsprechenden Ausbildungslehrgang vom BAZL zertifiziert und von der EASA genehmigt sind. Die Offerte, welche vom Head of Training unterzeichnet ist, muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Detaillierte Auflistung der zu erwartenden Kurskosten;
- Beginn sowie voraussichtliches Ende der Ausbildung inkl. detailliertem Ausbildungsplan und
- genaue Angabe der bereits absolvierten Ausbildungen bzw. Ausbildungsblöcke
Beilage 2: (sofern vorhanden) Beschäftigungsbestätigung Arbeitgeber
Die Beschäftigungsbestätigung der zukünftigen Arbeitgeberin resp. des zukünftigen Arbeitgebers bestätigt, dass sie/er sich verpflichtet, die Kandidatin/den Kandidat während der in der Verordnung vorgesehenen Dauer nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entsprechend zu beschäftigen.
Füllen Sie hierfür das nachfolgende Formular aus und lassen Sie es elektronisch sowie in einfacher Ausführung rechtsgültig durch den sich verpflichtenden Betrieb unterzeichnet dem BAZL als Beilage zum Gesuch zukommen.
Beilage 3: Uneingeschränkte SPHAIR-Empfehlung
Falls vorhanden bitte Kopie beilegen.
Beilage 4: Bereits erworbene Lizenzen
Falls vorhanden bitte Kopie beilegen.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche ein Gesuch um Finanzhilfe für die Ausbildung zur Berufspilotin/zum Berufspiloten gemäss Art. 1 Abs. 1 Bst. a und b VFAL einreichen und nicht über eine uneingeschränkte Empfehlung von SPHAIR verfügen, müssen ein VFAL-Screening absolvieren. Das VFAL-Screening dient der Erstellung einer Prioritätenordnung im Falle eingeschränkter finanzieller Mittel und hat ansonsten keinerlei selektiven Charakter.
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten nach Einreichung des Gesuchs vom BAZL ein Datum, an welchem sie sich im Fliegerärztlichen Institut in Dübendorf für das VFAL-Screening einzufinden haben. Die Einladung zum VFAL-Screening erfolgt mindestens drei Wochen im Voraus. Alle Kandidatinnen und Kandidaten können sich auf das VFAL-Screening vorbereiten. Das BAZL stellt hierfür unter «Weiterführende Informationen» die Links zu den entsprechenden Programmen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 13.12.2022
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Ausbildungsfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern
Schweiz
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