Finanzhilfen können für die Lizenzen der Kategorien A und B nach Anhang III (Teil-66), Punkt 66.A.3 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 sowie für den nationalen Ausweis für Fachspezialisten nach der Verordnung vom 25. August 2000 (VLIp) des UVEK über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal gewährt werden.
Gesucheinreichung
Konsultieren Sie vor Gesucheinreichung bitte den Leitfaden Ausbildungsbeiträge für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (PDF, 239 kB, 27.07.2023), der alle für die Gesucheinreichung relevanten Informationen beinhaltet:
Füllen Sie anschliessend das folgende Onlineformular aus:
Onlineformular VFAL
Bitte beachten Sie, dass Sie das generierte Gesuchformular und, bei Vorliegen einer (zukünftigen) Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb, auch die generierte Beschäftigungsbestätigung rechtsgültig unterzeichnet (digitale Unterschriften sowie Kopien von Unterschriften sind ungültig) per Post an folgende Adresse einreichen müssen:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Luftfahrtentwicklung
Ausbildungsfinanzierung
3003 Bern
Beachten Sie zudem, dass Ihr Gesuch vor Beginn Ihrer Ausbildung dem BAZL einzureichen ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei Fragen können Sie als Ergänzung zum Leitfaden Ausbildungsbeiträge für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (PDF, 239 kB, 27.07.2023) unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) weitere hilfreiche Informationen und Antworten finden.
Letzte Änderung 27.07.2023