Ausbildungsbeiträge für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal

Finanzhilfen können für die Lizenzen der Kategorien A und B nach Anhang III (Teil-66), Punkt 66.A.3 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 sowie für den nationalen Ausweis für Fachspezialisten nach der Verordnung vom 25. August 2000 (VLIp) des UVEK über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal gewährt werden.

Gesucheinreichung

Konsultieren Sie vor Gesucheinreichung bitte den Leitfaden Ausbildungsbeiträge für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (PDF, 239 kB, 27.07.2023), der alle für die Gesucheinreichung relevanten Informationen beinhaltet: 

Füllen Sie anschliessend das folgende Onlineformular aus:
Onlineformular VFAL

Bitte beachten Sie, dass Sie das generierte Gesuchformular und, bei Vorliegen einer (zukünftigen) Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb, auch die generierte Beschäftigungsbestätigung rechtsgültig unterzeichnet (digitale Unterschriften sowie Kopien von Unterschriften sind ungültig) per Post an folgende Adresse einreichen müssen:

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Luftfahrtentwicklung
Ausbildungsfinanzierung
3003 Bern

Beachten Sie zudem, dass Ihr Gesuch vor Beginn Ihrer Ausbildung dem BAZL einzureichen ist.

Letzte Änderung 27.07.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Luftfahrtentwicklung
Ausbildungsfinanzierung
3003 Bern

Kontaktformular

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/finanzhilfen-luftverkehr/ausbildungsfinanzierung/beiraege-fuer-die-ausbildung-von-fluzugtechnikern-flugzeugtechni.html