Gewisse gewerbliche SPO-Einsätze gelten als spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko. Diese Klassifizierung (Definition von «Flugbetrieb mit hohem Risiko») ist Sache der im jeweiligen Gebiet zuständigen Behörde.
In der Schweiz gelten als gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko:
Helikopterbetrieb mit Aussenlast,
Einsätze mit Personen-Aussenlasten,
Lawinensprengungen,
SPO-Flüge, bei denen gefährliche Güter befördert werden,
Einsätze, bei denen Schutznormen (z. B. Mindestflughöhen, Unterfliegen von Takelungen, Leitungen oder Bauten) ungeachtet der dafür erforderlichen Genehmigungen über- oder unterschritten werden.
Antrag zur Genehmigung für SPO-Einsätze mit hohem Risiko
Bevor ein SPO-Einsatz mit hohem Risiko durchgeführt werden kann, muss ein SPO-Betreiber bei der zuständigen Behörde (im Falle von Schweizer Betreibern beim BAZL) eine Genehmigung einholen.
Im Antrag auf Erteilung einer Genehmigung sind die massgebenden Standardbetriebsverfahren (Standard Operating Procedures, SOP) sowie die Risikobewertung(en) für den geplanten Betrieb zu dokumentieren und zu erläutern. Das BAZL prüft diese Unterlagen und erteilt – sofern alle Bedingungen erfüllt sind – eine Genehmigung für gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko für den geplanten Einsatz.
Beispiele für Schweizer Betreiber:
Ein Schweizer Betreiber will einen Einsatz durchführen, der in der Schweiz als Betrieb mit hohem Risiko gilt (Erläuterungen zur Definition weiter unten).
(1) Der Betreiber reicht den Antrag auf Genehmigung beim BAZL ein.
(2) Das BAZL erteilt die Genehmigung.
Ein Schweizer Betreiber will im Ausland einen Einsatz durchführen, der im betreffenden Land als Betrieb mit hohem Risiko gilt (Erläuterungen zur Definition weiter unten).
(1) Der Betreiber reicht den Antrag auf Genehmigung beim BAZL ein.
(2) Das BAZL erteilt die Genehmigung nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde des betreffenden Landes.
Weicht die in der Schweiz geltende Definition des Flugbetriebs mit hohem Risiko von derjenigen des anderen Landes ab, so hat dies keinen Einfluss auf den Ablauf: Das BAZL als für den Schweizer Betreiber zuständige Behörde ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig, auch wenn der Einsatz in der Schweiz nicht als Betrieb mit hohem Risiko gilt.
Hinweis: Bei gewerblichem spezialisiertem Flugbetrieb gewährt der Schweizer Zoll die Steuerbefreiung von Flugtreibstoff unter den gleichen Bedingungen wie für Inhaber eines AOC (gegen Vorweisen der Erklärung als SPO-Betreiber und des Anerkennungsschreibens).