Meldung von Unfällen

Ereignismeldungen

Als Drohnenpilot/in ist man ebenfalls Nutzer/in des Luftraums. Alle Luftraumnutzer/innen sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Zwischenfälle oder Unfälle zeitnah zu melden.

Sicherheitsrelevante Zwischenfälle und Unfälle melden

Betreiber von Unbemannten Luftfahrzeugen (eninschliesslich Modellflugzeugen) müssen Unfälle an zwei unterschiedliche Stellen melden:

  • Unfälle und schwere Vorfälle müssen über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden.
  • Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle  (Definitionen siehe unten)  innerhalb von 72 Stunden über das offizielle Meldeportal www.aviationreporting.eu) gemeldet werden. Alternativ kann das BAZL kontaktiert werden. 

Welche Ereignisse müssen gemeldet werden?

Grundsätzlich müssen Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (einschliesslich Modellluftfahrzeugen) gemäß den europäischen Verordnungen (EU) 376/2014 und (EU) 2018/1139 alle Vorfälle, an denen bemannte Luftfahrzeuge beteiligt sind oder bei denen eine oder mehrere Personen getötet oder schwer verletzt wurden, ihrer zuständigen Behörde melden. Piloten/Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen sind daher verpflichtet, solche Vorfälle oder Unfälle den oben genannten Stellen zu melden.

Abgesehen von den schwerwiegenden Ereignissen, die unter diese grundlegenden Vorschriften fallen, kann jedoch jeder Vorfall sicherheitsrelevante Erkenntnisse liefern, die der gesamten UAS-Betreibergemeinschaft und dem gesamten Luftfahrtsystem dienen sollten. Das BAZL fordert daher die UAS-Betreiber auf, sicherheitsrelevante Vorfälle transparent und vertraulich zu melden. Im Zweifelsfall können Sie sich jederzeit an das BAZL wenden.

Mit Ihrer Meldung können Sie Sicherheitsprobleme aufzeigen, von deren Analyse alle Beteiligten und Nutzer der Luftfahrt profitieren können. Eine systematische Meldung und Analyse von Ereignissen trägt zur Vermeidung von Unfällen und Vorfällen bei. Die übermittelten Daten werden gemäss Verordnung (EU) 376/2014 vertraulich behandelt.

Konsequenzen für Drohnenpilot/innen

UAS-Betreiber müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn Vorfälle gemeldet werden, soweit nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Es geht vor allem darum, Vorfälle zu untersuchen (allenfalls durch die SUST) und aus den Ereignissen zu lernen. Zudem können einige Versicherungen eine offizielle Schadensmeldung voraussetzen, um allfällige Schäden abzudecken.

Letzte Änderung 06.11.2024

Zum Seitenanfang