Kataster der belasteten Standorte auf Zivilflugplätzen

Das BAZL führt den Kataster der belasteten Standorte auf den schweizerischen Zivilflugplätzen (KbS BAZL) gemäss der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680).

Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, werden in einen öffentlich zugänglichen Kataster eingetragen. Soweit möglich enthalten die Einträge Angaben über:

  • Lage;
  • Art und Menge der an den Standort gelangten Abfälle;
  • Ablagerungszeitraum, Betriebszeitraum bzw. Unfallzeitpunkt;
  • bereits durchgeführte Untersuchungen und Massnahmen zum Schutz der Umwelt;
  • bereits festgestellte Einwirkungen;
  • gefährdete Umweltbereiche;
  • besondere Vorkommnisse wie Verbrennung von Abfällen, Rutschungen, Überschwemmungen, Brände oder Störfälle.

 

Solche Standorte müssen saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr solcher Einwirkungen besteht.

Klicken Sie auf ihren gewünschten Flugplatz:

oder direkt auf untenstehende Karte.

Flugplätze mit belasteten Standorten
Mit Mausklick auf den jeweiligen Standort erhalten Sie weitere Informationen und können den zugehörigen Katasterauszug gemäss Art. 5 Abs. 3 AltlV einsehen und herunterladen.

Es wird zwischen folgenden Standorttypen unterschieden:

  • Betriebsstandorte
  • Unfallstandorte
  • Ablagerungsstandorte

 

Flugplätze ohne belastete Standorte
Falls auf einem Flugplatz kein belasteter Standort im KbS BAZL eingetragen ist, wird keine Karte angezeigt.

Spezialfälle
Bei grau angezeigten Flugplätzen handelt es sich um Spezialfälle; dazu gehören Anlagen im Ausland sowie Anlagen, bei denen die Zuständigkeit für die Führung des Katasters der belasteten Standorte beim Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) oder bei einem Kanton liegt.
 

Hinweise:
Beim KbS handelt es sich um ein dynamisches Arbeitsinstrument, in dem abhängig von den aktuellen Erkenntnissen Angaben zu Standorten aufgenommen, verändert oder wieder gelöscht werden. Der Kataster gibt somit immer nur den aktuellen Wissensstand wieder, eine Gewähr für die Richtigkeit (z. B. dass ein Grundstück unbelastet ist) besteht nicht. Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können altlasten- oder abfallrechtliche Massnahmen notwendig werden.

Die Lage (als Punkt oder Fläche) und insbesondere die genaue Ausdehnung von belasteten Standorten sind oft nur näherungsweise bekannt. Die im Kataster eingetragene Lage bzw. Fläche des Standorts ist daher immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Grundsätzlich ist die Ausdehnung bei Ablagerungsstandorten besser bekannt als bei Betriebs- oder Unfallstandorten und die Genauigkeit der Standortabgrenzung steigt in der Regel mit dem Untersuchungsumfang.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Manuel Gossauer
3003 Bern
Schweiz

Tel: +41 58 465 98 96

manuel.gossauer@bazl.admin.ch

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