Flugveranstaltungen

Flugveranstaltungen
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Für die Durchführung von öffentlichen Flugveranstaltungen gelten in der Schweiz strenge Sicherheits- und Umweltanforderungen. Deshalb ist für solche Veranstaltungen eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich.

Als öffentliche Flugveranstaltungen gelten Anlässe mit Luftfahrzeugen, zu deren Besuch öffentlich eingeladen wird. Das können Vorführungen und Wettbewerbe sein, aber auch Passagierflüge ausserhalb von Flugplätzen.

Organisatoren einer Flugveranstaltung müssen dem BAZL im Vorfeld umfangreiche Unterlagen einreichen. Diese umfassen unter anderem Ort und Zeitpunkt, Veranstalter, verantwortlicher Leiter, einen Organisationsplan, das Programm und eine Übersicht der für die Veranstaltung getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Unterlagen werden vom BAZL in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Kantonen, der Luftwaffe sowie allenfalls mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach standardisierten Kriterien überprüft. Bei einer positiven Gesamteinschätzung erteilt das BAZL die Bewilligung und setzt dabei die aus Sicherheits- und Umweltgründen nötigen Bedingungen und Auflagen fest (Art. 89 LFV). Die Einhaltung dieser Auflagen wird regelmässig durch das BAZL direkt vor Ort überwacht und durchgesetzt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Jörg Thurnheer
Tel: +41 58 464 27 22

joerg.thurnheer@bazl.admin.ch

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