Sicherheitszonen / HBK

Sicherheitszonenplan

Für jeden Flughafen ist eine Sicherheitszone zu errichten, welche den Luftraum vor Hindernissen schützt. Das BAZL entscheidet im Einzelfall auf Antrag des Erbringers der Flugsicherungsdienste, ob auch für bestimmte Flugsicherungsanlagen und Flugwege eine Sicherheitszone erforderlich ist. Für die Festsetzung der Sicherheitszonen sind die Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) massgebend. Die Sicherheitszone wird in einem Zonenplan dargestellt, aus dem die Eigentumsbeschränkungen nach Fläche und Höhe ersichtlich sind. Die genehmigten Sicherheitszonenpläne stellen eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung dar. Sie sind folglich Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Der Sicherheitszonenplan begründet gemäss Art. 63 Bst. c VIL die Bewilligungspflicht für Luftfahrthindernisse. Als solche gelten Bauten, Anlagen und Pflanzen, wenn diese eine Fläche des Sicherheitszonenplans durchstossen. Eigentümer solcher Objekte sind verpflichtet, diese vom BAZL bewilligen zu lassen: https://obstacleportal.ch/

Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK)

Beim Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) handelt sich um eine amtliche Feststellung der Hindernisbegrenzungsflächen für einen Flugplatz, eine Flugsicherungsanlage oder einen Flugweg. Im Bereich der Flugplätze sind die Flugplatzhalter verantwortlich für die Erstellung sowie die periodische Überprüfung bzw. Nachführung des HBK, wobei das Prüfintervall für IFR-Flugplätze maximal 5 Jahre und für VFR-Flugplätze maximal 10 Jahre beträgt. Die Kantone und Gemeinden haben einem vom BAZL genehmigten HBK in ihrer Richt- und Nutzungsplanung Rechnung zu tragen.

Wie die Sicherheitszonen begründet auch der HBK gemäss Art. 63 Bst. c VIL die Bewilligungspflicht für Luftfahrthindernisse. Als solche gelten Bauten, Anlagen und Pflanzen, wenn diese eine Hindernisbegrenzungsfläche durchstossen. Eigentümer solcher eine Hindernisbegrenzungsfläche durchstossender Objekte sind verpflichtet, diese vom BAZL bewilligen zu lassen: https://obstacleportal.ch/

Die Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster und/ oder die Sicherheitszonenpläne finden Sie unter den einzelnen Flugplätzen:

Letzte Änderung 10.04.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Daniel Born
3003 Bern
Schweiz

Tel. +41 58 464 84 98

Michael Müntener
3003 Bern
Schweiz

Tel. +41 58 466 30 62

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/flugplaetze/sicherheitszonenplaene-hbk.html