Es geht um die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen, Pilotenalter, Flughäfen und Beschaffungswesen. Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrere Motionen mit zivilaviatischem Inhalt angenommenen, für deren Umsetzung nun Anpassungen im LFG notwendig werden. Revision umfasst insgesamt 22 Themen.

Im Bereich der Zivilluftfahrt kommen einerseits landesrechtliche und andererseits auf internationalen Übereinkommen basierende Regelungen zur Anwendung.
Revision Luftfahrtgesetzt (LFG)
Rechtsgrundlagen
Landesrecht
Die wichtigsten Verordnungen sind:
Internationales Recht
Auf europäischer Ebene hat die Schweiz gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen (LVA) Schweiz-EG die für die zivile Luftfahrt relevanten Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Im Anhang zum Luftverkehrsabkommen befindet sich eine vollständige Liste der von der Schweiz übernommenen Verordnungen.
ICAO
Das Rahmengesetz ist das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt (LFG; SR 748.0). Es wird in der Verordnung vom 14. November 1973 über die Luftfahrt (LFV; SR 748.01) sowie in verschiedenen anderen Verordnungen umgesetzt.
Die wichtigsten Verordnungen sind:
- Verordnung vom 28. September 2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL; SR 748.112.11),
- Verordnung vom 4. Mai 1981 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR; SR 748.121.11),
- Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (SR 748.127.8),
- Verordnung des UVEK vom 18. September 1995 über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL; SR 748.215.1),
- Verordnung vom 23. November 1973 über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I; SR 748.127.1),
- Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1),
- Bundesgesetz über das Luftfahrzeugbuch (SR 748.217.1),
- Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals (VABFPA; SR 748.222.1),
- Verordnung vom 22. Januar 1960 über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges (SR 748.225.1),
- Verordnung vom 17. August 2005 über den Lufttransport (LTrV; SR 748.411).
Das Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt bildet zusammen mit seinen technischen Anhängen das Hauptregelwerk für die internationale Zivilluftfahrt. Das am 6. Februar 1947 von der Schweiz ratifizierte Abkommen ist ebenfalls Grundlage der schweizerischen Gesetzgebung über die Zivilluftfahrt.
Auf europäischer Ebene hat die Schweiz gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen (LVA) Schweiz-EG die für die zivile Luftfahrt relevanten Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Im Anhang zum Luftverkehrsabkommen befindet sich eine vollständige Liste der von der Schweiz übernommenen Verordnungen.
Aktuelles zum Brexit (siehe auch Register CH - UK)
Im Kontext der «Mind-the-gap» Strategie wurde ein neues Luftverkehrsabkommen Schweiz-UK ausgehandelt und im Dezember 2018 unterzeichnet. Dieses wird hier zu Informationszwecken aufgeschaltet. Das Abkommen ist zurzeit noch nicht anwendbar. Im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würde das Abkommen gemäss seinem Artikel 29 Absatz 2 nahtlos provisorisch angewendet und entsprechend in der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts publiziert.
Im Kontext der «Mind-the-gap» Strategie wurde ein neues Luftverkehrsabkommen Schweiz-UK ausgehandelt und im Dezember 2018 unterzeichnet. Dieses wird hier zu Informationszwecken aufgeschaltet. Das Abkommen ist zurzeit noch nicht anwendbar. Im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würde das Abkommen gemäss seinem Artikel 29 Absatz 2 nahtlos provisorisch angewendet und entsprechend in der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts publiziert.
Convention on International Civil Aviation (PDF, 7 MB, 25.01.2010)Neunte Auflage, 2006.
Weiterführende Informationen
CH - EU
The European Commission has communicated to Switzerland, under Article 1 Paragraph 2 of the Agreement between the European Union and Switzerland on air transport, lists of aviation-related rulings and decisions of the European Courts of Justice and the European Commission given after the date of signature of the Agreement. These lists can be obtained by e-mail from the Federal Office of Civil Aviation. They are available for information only. The lists do not bind the Swiss authorities nor do they have any legal effect.
Für Fachleute
Rechtlichen Grundlagen im Bereich Für Fachleute