Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz

Lichter einer Landepiste
© BAZL

Sicherheit wird in der Luftfahrt gross geschrieben. Darum brauchen die Fluggesellschaften, welche die Schweiz anfliegen wollen, eine Betriebsbewilligung. Zudem kontrollieren Inspektoren des BAZL ausländische Flugzeuge stichprobenartig. Fluggesellschaften, welche von der EU als unsicher eingestuft werden, dürfen zudem auch die Schweiz nicht anfliegen.

Sämtliche ausländische Fluggesellschaften, die Flüge von und nach der Schweiz durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Diese Bewilligung wird erteilt, wenn unter anderem der Nachweis erbracht ist, dass die Fluggesellschaft sowohl in technischer als auch in operationeller Hinsicht die internationalen Standards (Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO) erfüllt und die Behörden des Herkunftsstaates die Gesellschaft wirksam beaufsichtigen. Mit anderen Worten: Die Sicherheit der Gesellschaft muss gewährleistet sein. Zudem hat sich das Unternehmen über eine ausreichende Versicherungsdeckung auszuweisen. Das BAZL erteilt Betriebsbewilligungen an ausländische Airlines in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren. Führt eine Gesellschaft lediglich vereinzelte Flüge durch, erhält sie eine Einzelbewilligung.

Inspektoren des BAZL überprüfen mit so genannten Stichprobenkontrollen auf den schweizerischen Flughäfen, ob ausländische Fluggesellschaften die Normen einhalten. Diese Stichprobenkontrollen erfolgen im Rahmen des europaweiten SAFA-Programms (Safety Assessment of Foreign Aircraft, SAFA). Sie stellen jedoch keine umfassende Prüfung dar. Die eigentliche Aufsicht mit vertieften Inspektionen und Audits obliegt grundsätzlich der Zivilluftfahrtbehörde des Herkunftslandes einer Gesellschaft. Hat das BAZL Zweifel, ob eine Gesellschaft die Normen auch wirklich einhält, kann es bestehende Bewilligungen entziehen.

Fluggesellschaften, welche in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat* gesperrt sind und die Schweiz neu anfliegen wollen, erhalten vom BAZL grundsätzlich keine Landebewilligung. Die Schweiz hat die Liste der EU übernommen und wirkt auch am entsprechenden Aktualisierungs-Verfahren mit.

* 28 EU-Staaten sowie Norwegen und Island

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/weitere_themen/fluggesellschaften-mit-landeverbot-in-der-schweiz.html