In der Werbung muss der Gesamtpreis für einen Flug angegeben werden. Das heisst, der Preis für den Treibstoff, die Flughafentaxen, die Sicherheitstaxen sowie andere Abgaben müssen im Gesamtpreis für das Ticket enthalten sein.
Aus Gründen der Transparenz und der Eindeutigkeit bei Flügen und bei Reisen muss der Gesamtpreis für einen Flug angegeben werden und Abgaben, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzuschläge müssen im genannten Preis enthalten sein.
Dieser Grundsatz gilt für jede Werbung von Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisebüros in der Schweiz.
Trifft der oben beschriebene Fall bei Ihnen nicht zu?
Verlangen Sie unverzüglich eine detaillierte Rechung des Reisebüros oder der Fluggesellschaft, welche Ihnen das Billet verkaufte. Wenn Sie sich mit der Fluggesellschaft oder mit dem Reisebüro nicht einigen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Reisebranche zu wenden.
Wenn Sie danach immer noch der Ansicht sind, nicht gemäss den rechtlichen Bestimmungen behandelt worden zu sein, steht Ihnen der Weg vor das zuständige Zivilgericht offen. Sie können ebenfalls eine Anzeige wegen unlauterer Werbung bei der Kantonalen Gewerbepolizei machen oder sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist bei diesen Streitfällen nicht zuständig.
Hinweis: In Streitfällen sollte jedes rechtliche Vorgehen sich ausschliesslich auf die betreffenden Rechtstexte abstützen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
3003 Bern
Schweiz
Tel: +41 58 462 77 70
Fax: +41 58 464 09 56