Planung Kanton Zürich ab 2020

Die Planung des gesamten Flugplatzareals, einschliesslich des Innovationsparks, wurde unter der Leitung des Kantons Zürich neu aufgegleist. In einem ersten Schritt wurde ein Synthesebericht erarbeitet, den alle beteiligten Parteien am 00. August 2021 unterzeichneten.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 16.09.2020 beschlossen, das
gesamte Flugplatzareal in Dübendorf, einschliesslich des Innovationsparks,
einer Gesamtschau zu unterziehen und die Planung neu aufzugleisen. Er setzte eine Task Force ein, die einen Synthesebericht zu erarbeiten hatte, das ein gemeinsames Zielbild aller beteiligten Parteien für das Flugplatzareal zeigt und das weitere Vorgehen im Planungsprozess festlegt. Diese Arbeiten wurden von einer Behördendelegation und einer Steuerungsgruppe begleitet, in denen auch das UVEK (Generalsekretariat, BAZL) und das VBS (Generalsekretariat, Luftwaffe) vertreten waren.

Der Synthesebericht wurde am 00. August 2021 präsentiert und von allen Beteiligten unterzeichnet.

In einem nächsten Schritt soll die Planung des Flugplatzes bis im Frühjahr 2022 vertieft werden. Die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen
Rahmenbedingungen für die künftige aviatische Flugplatznutzung sollen
in einem «Entwicklungskonzept» aufgezeigt werden. Diese Arbeiten werden  weiterhin vom Kanton geleitet, die betroffenen Bundesstellen werden beteiligt sein. Ziel ist ein politischer Grundsatzentscheid des Zürcher Kantonsrats zur Flugplatznutzung mit einem Kreditbeschluss für die weiteren Planungsarbeiten (u.a. Sachplanprozess und Umnutzungsverfahren).

Ulteriori informazioni

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/it/home/infrastruttura/flugplaetze/fluegplaetze-a-z/duebendorf/aerodromo-duebendorf/planung-kanton-zuerich-ab-2020.html