Planung Kanton Zürich ab 2020

Die Planung des gesamten Flugplatzareals, einschliesslich des Innovationsparks, wurde unter der Leitung des Kantons Zürich neu aufgegleist. In einem ersten Schritt wurde ein Synthesebericht erarbeitet, den alle beteiligten Parteien am 31. August 2021 unterzeichneten.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 16.09.2020 beschlossen, das
gesamte Flugplatzareal in Dübendorf, einschliesslich des Innovationsparks,
einer Gesamtschau zu unterziehen und die Planung neu aufzugleisen. Er setzte dazu eine Task Force ein, die mit Hilfe eines Syntheseberichts ein gemeinsames Zielbild aller beteiligten Parteien für das Flugplatzareal aufzeigen und das weitere Vorgehen im Planungsprozess festlegen soll. Diese Arbeiten wurden von einer Behördendelegation und einer Steuerungsgruppe begleitet, in denen auch das UVEK (Generalsekretariat, BAZL) und das VBS (Generalsekretariat, Luftwaffe) vertreten waren.

Der Synthesebericht wurde am 31. August 2021 präsentiert und von allen Beteiligten unterzeichnet.

Davon ausgehend hat der Kanton ein «Konzept Aviatik» erarbeitet, in dem er die Rahmenbedingungen für die künftige aviatische Flugplatznutzung aufzeigt. Auf dieser Grundlage hat der Zürcher Kantonsrat einen Planungskredit für die weiteren Planungsarbeiten gesprochen (u.a. Sachplanprozess und Umnutzungsverfahren). Diese Arbeiten werden weiterhin vom Kanton geleitet, die betroffenen Bundesstellen werden beteiligt sein. 

Bis zum Abschluss der Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz wird der zivile Flugbetrieb im heutigen Umfang weitergeführt.

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Letzte Änderung 18.10.2023

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