Ein Flugschüler aus der Deutschschweiz fliegt auf seinem Solo-Navigationsflug einen unkontrollierten Flugplatz in der französischen Schweiz an. Er verfügt über die englische Radiotelefonie-Berechtigung und funkt grundsätzlich in Englisch. Dementsprechend ruft er in Englisch auf, erhält jedoch eine Antwort in Französisch, womit er nicht gerechnet hat. Da er kein Französisch spricht, versteht er die Informationen nicht. Auch im weiteren Verlauf wird von den Verkehrsteilnehmern in Französisch gefunkt. Der Flugschüler kann dem Informationsaustausch nicht folgen. Er führt den Anflug entsprechend dem gewohnten Verfahren weiter. Nach der Landung wird er darauf hingewiesen, dass ein Akro-Training stattfindet und er dies bei seinem Anflug nicht genügend beachtet habe.
SWANS-LL-2015-002
Beschreibung des Sachverhaltes
BAZL-Kommentar
Mehrere solcher Vorfälle legen den Schluss nahe, dass bezüglich der Sprachregelung auf Schweizer Flugplätzen und der damit einhergehenden Publikation der RTF- Sprachen auf der COM 2-APP 1 Karte im VFR Manual Unsicherheiten bestehen.
Wie im AIP AIC 007/2013 publiziert, ist Sprechfunk in englischer Sprache auf allen Schweizer Flugplätzen zulässig, wird jedoch auf Flugplätzen, für welche nur eine Amtssprache publiziert ist, nicht jederzeit praktiziert. Welche Sprachen auf welcher Frequenz gängig sind, ist im AIP bzw. VFR Manual der Schweiz ersichtlich (COM 2-APP 1).
Demzufolge darf ein Pilot, der lediglich über die Englische Radiotelefonie- Berechtigung verfügt, auch Flugplätze anfliegen, auf denen gemäss COM 2-APP 1 Karte nur eine Amtssprache publiziert ist. Er muss jedoch damit rechnen, dass im Platzverkehr mehrheitlich in der Amtssprache gefunkt wird und er ggf. nur in der Amtssprache Informationen erhält. Der Pilot muss dementsprechend selbst entscheiden, ob seine Sprachkenntnisse ausreichen, um dem Funkverkehr zu folgen. Ist dies nicht der Fall, können unklare oder gar gefährliche Situationen entstehen.
Bild dient nur der Illustration. Die jeweils aktuellste Fassung ist dem offiziellen VFR Manual zu entnehmen!