Minimum requirements medical certificate

A medical certificate will be issued only if the minimum requirements are met.

Fliegerärztliche Untersuchungen

 

Tauglichkeitsuntersuchung (Erstuntersuchung)

Periodische Kontrolluntersuche

LAPL

 Bei einem AME oder im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC
- bis 40 Jahre: alle 5 Jahre - ab 40 Jahre: alle 2 Jahre 

Privatpiloten
(Klasse 2)

Motorflug Inkl. Ecolight

 Bei einem AME oder im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC
- Bis 40 Jahre: alle 5 Jahre
- 40 - 49 Jahre: alle 2 Jahre
- über 50 Jahre: jährlich
Berufspiloten
(Klasse 1)
 

 Im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC

- Bis 59 Jahre: jährlich

Ausnahme: 40-59 jährige Piloten mit „single pilot commercial operation carrying passengers" : halbjährlich

- Über 60 Jahre: halbjährlich


Vorschriften und Minimalanforderungen gemäss EASA Part MED

Speziell hingewiesen sei auf die Mindestanforderungen an die Sehleistungen, die wir hier separat nochmals aufführen (die tabellarische Zusammenfassung entspricht einer vereinfachten Darstellungsform, massgebend ist der Text gem. EASA Part MED).

 

Berufspiloten (Klasse 1)

Untersuchung bei einem der BAZL-Augenärzte ist zwingend für die Erstuntersuchung

Privatpiloten (Klasse 2) 
Visus 
(Sehschärfe)
Mindestens 0,7 einzeln und 1.0 mit beiden Augen korrigiert oder unkorrigiert

Mindestens 0,5 einzeln und 0,7 mit beiden Augen korrigiert oder unkorrigiert 

Refraktion
(max. erlaubte Brillenkorrektur)
 

Bei Erstuntersuchung(augenärztlicher Experte des BAZL): bis zu +5 oder bis -6 Dioptrien, sofern übrige Augenbefunde normal sind

Bei Kontrolluntersuchung: Je nach Ausmass der Korrektur und der Sehkraft beim AME mit periodischem Bericht eines Augenarztes, bei über -6 mit augenärztlicher Untersuchung beim Experten, vorausgesetzt, die übrigen Augenbefunde sind normal

Bei Erstuntersuchung:

keine Limiten

 

Bei Kontrolluntersuchung:

keine Limiten

Astigmatismus

(Hornhautverkrümmung)

Bei Erstuntersuchung: max. 2 Dioptrien


Bei Kontrolle
: >2 Diotprien falls optimal Korrigierbar und ok Augenexperte

Bei Erstuntersuchung:
keine Limiten

Bei Kontrolluntersuchung:
keine Limiten

Farbsehen

Normales Farbsehvermögen (=Ishihara Farbtafeln fehlerfrei, falls nicht : Spectrolux fehlerfrei oder Anomaloskop innerhalb der tolerierten Abweichung von Mittelnorm)

Normales Farbsehvermögen bei Instrumentenflug, bei Farbsehschwäche Einschränkung auf Flüge bei Tag und ohne Instrumentenflug

Laseroperationen der Hornhaut

Vgl. separate Information auf der Seite "Flugmedizinischer Dienst" unter FAQ Vgl. separate Information auf der Seite "Flugmedizinischer Dienst" unter FAQ

Further information

Contact

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Aeromedical Section
Mühletrasse 2
3063 Ittigen
Tel +41 58 465 91 65
Fax +41 58 465 90 63