Anforderungen Tauglichkeitsprüfungen

Die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von den geforderten Mindestanforderungen.

Fliegerärztliche Untersuchungen

 

Tauglichkeitsuntersuchung (Erstuntersuchung)

Periodische Kontrolluntersuche

LAPL

 Bei einem AME oder im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC
- bis 40 Jahre: alle 5 Jahre
- ab 40 Jahre: alle 2 Jahre

Privatpiloten

(Klasse 2)
Motorflug inkl. Ecolight

 Bei einem AME oder im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC
- Bis 40 Jahre: alle 5 Jahre
- 40 - 49 Jahre: alle 2 Jahre- über 50 Jahre: jährlich
 

Berufspiloten

(Klasse 1)

 Im AeMC

- Bei einem AME oder im AeMC
- Bis 59 Jahre: jährlich

Ausnahme: 40-59 jährige Piloten mit „single pilot commercial operation carrying passengers" : halbjährlich

- Über 60 Jahre: halbjährlich


Vorschriften und Minimalanforderungen gemäss EASA Part MED

Speziell hingewiesen sei auf die Mindestanforderungen an die Sehleistungen, die wir hier separat nochmals aufführen (die tabellarische Zusammenfassung entspricht einer vereinfachten Darstellungsform, massgebend ist der Text gem. EASA Part MED).

 

Berufspiloten
(Klasse 1)

Untersuchung bei einem der BAZL-Augenärzte ist zwingend für die Erstuntersuchung

Privatpiloten
(Klasse 2)
 

Visus

(Sehschärfe)

Mindestens 0,7 einzeln und 1.0 mit beiden Augen korrigiert oder unkorrigiert

Mindestens 0,5 einzeln und 0,7 mit beiden Augen korrigiert oder unkorrigiert 

Refraktion

(max. erlaubte Brillenkorrektur)

Bei Erstuntersuchung: zufriedenstellende augenärztliche Evaluation durch einen BAZL-Experten. Falls Kurzsichtigkeit grösser als -6.0 Dioptrien oder Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) grösser als 2.0 Diotprien ist zusätzlich zur augenärztlichen Untersuchung die Behörde (BAZL-AMS) in die Beurteilung miteinzubeziehen. Dasselbe gilt beim Weitsichtigkeit grössser als +5.0 Dioptrien. 

Bei Kontrolluntersuchung: Je nach Ausmass der Korrektur und der Sehkraft beim AME mit periodischem Bericht eines Augenarztes, bei über -6 mit augenärztlicher Untersuchung beim Experten, vorausgesetzt, die übrigen Augenbefunde sind normal

Bei Erstuntersuchung:

keine Limiten

 

Bei Kontrolluntersuchung:

keine Limiten

Farbsehen

Normales Farbsehvermögen (=Ishihara Farbtafeln fehlerfrei). Weitere Tests wie Spectrolux, Anomaloskop oder CAD-Test zur Evaluation der Farbsicherheit möglich.

Bei Farbsehschwäche Einschränkung auf Flüge nur bei Tag.

Laseroperationen der Hornhaut

Vgl. separate Information auf der Seite "Flugmedizinischer Dienst" unter FAQ   Vgl. separate Information auf der Seite "Flugmedizinischer Dienst" unter FAQ
Katarakt / Grauer Star Gute postoperative Erholung ohne Komplikationen. Implantierte Linse muss monofokal sein und darf die Kontrast und Farbwahrnehmung nicht beeinträchtigen.   

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Aeromedical Section AMS
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen
Tel +41 58 465 91 65

ams@bazl.admin.ch

Postadresse: Postfach, 3003 Bern