Generell gelten Nutzungseinschränkungen nur für die gekennzeichneten Gebirgslandeplätze (GLP) . Massgebend dabei ist das VFR Manual AGA 3-3-1.
Benützung der GLP mit Flächenflugzeugen: Nur bei entsprechender Eignung des Gebirgslandeplatzes gemäss VFR Manual AGA 3-3-1.
Benützung der GLP mit Helikopter: Der Ort der Aussenlandung darf, in einem vernünftigen Umkreis, der im Rahmen der Ortsumschreibung bis 400 m um die Koordinaten betragen kann, gewählt werden (Entscheid des Bundesrates vom 7. Mai 1980).