Erarbeitung SIL-Objektblatt

Genève aéroport panneau

Der Bundesrat hat am 14. November 2018 das für den Flughafen Genf massgebende Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) genehmigt. Das SIL-Objektblatt steckt zum einen den Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens Genf bis ins Jahr 2030 ab und gewährleistet zum andern die Kohärenz dieser Vorhaben mit dem kantonalen Richtplan. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Flughafen seine Aufgabe im Dienst der nationalen Interessen ohne Abstriche bei der Sicherheit erfüllen kann.

Das SIL-Objektblatt für den Landesflughafen Genf definiert die allgemeinen Bedingungen für den Betrieb, weiter den Flughafenperimeter, die Ausstattung, die Lärmbelastung sowie gewisse Elemente des Natur- und Landschaftsschutzes. Zudem legt es den kantonalen Handlungsspielraum im Bereich der Raumplanung fest, und zwar namentlich im Zusammenhang mit dem Lärmschutz. In diesem Bereich sieht das Objektblatt eine innovative Lösung mit zwei zeitlich gestaffelten Lärmbelastungskurven vor, die als Richtschnur für die Bemühungen der Behörden bis 2030 dienen sollen.

Erarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Genf

Verfahren OB Geneve

Die Erarbeitung des Objektblatts begann im März 2013. Die erste Etappe dauerte von 2013 bis 2016 und mündete in die Veröffentlichung der endgültigen Version des Koordinationsprotokolls.  Dieses nicht rechtsverbindliche Dokument fasst die Diskussionen während der ersten Etappe des Prozesses zusammen.

In einer zweiten Phase erarbeitete das BAZL auf der Grundlage des Koordinationsprotokolls und des daran anschliessenden Austauschs mit dem Kanton Genf einen Entwurf für das SIL-Objektblatt. Dieser Entwurf wurde zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 in die Anhörung geschickt. Die Kantone Genf und Waadt sowie die französischen Behörden konnten innerhalb von drei Monaten dazu Stellung nehmen. In dieser Phase wurde auch die Bevölkerung eingeladen, sich am Prozess zu beteiligen und sich zum Entwurf des Objektblatts zu äussern. Im Anschluss daran wurden in einer zweiten Ämterkonsultation die Bundesämter angehört. Die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgte am 14. November 2018.

Partner

An der Erarbeitung des SIL-Objektblatts waren Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Kantons Genf und des Flughafens Genf beteiligt. Der Kanton Waadt und die Skyguide nahmen punktuell an den Gesprächen teil, wenn die erörterten Fragen sie direkt tangierten. Die von der Weiterentwicklung des Flughafens betroffenen Gemeinden schliesslich wurden vom Kanton Genf auf dem Laufenden gehalten, während der Kanton Waadt und Frankreich durch das BAZL informiert wurden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

PSIA Genève
Postfach
3003 Bern

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Allgemeine Informationen zum SIL

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Der SIL besteht aus zwei Teilen: dem Konzeptteil und dem Objektteil. Der Konzeptteil enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Der Objektteil konkretisiert die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze.
weitere Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/flugplaetze/fluegplaetze-a-z/flughafen-geneve/objectifs-du-psia.html