Schweiz und Bangladesch unterzeichnen ein bilaterales Luftverkehrsabkommen

Bern, 04.06.2024 - Am 4. Juni 2024 haben die Schweiz und Bangladesch ein bilaterales Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet. Das Abkommen ist das erste dieser Art zwischen den beiden Ländern. Es entspricht den Bestrebungen des Bundesrats, die verkehrsrechtliche Anbindung der Schweiz an eine möglichst grosse Zahl von interkontinentalen Destinationen sicherzustellen.

Das von der Schweiz und Bangladesch unterzeichneten bilaterale Luftverkehrsabkommen erteilt den Luftfahrtunternehmen die Rechte, die sie für den Betrieb des Linienverkehrs zwischen den beiden Ländern benötigen. Jedes Land kann beliebig viele Luftfahrtunternehmen bezeichnen, die Flüge zwischen den beiden Staaten durchführen. Die beiden Länder haben die Anzahl der Verbindungen im Passagier- und Frachtverkehr auf je sieben pro Woche begrenzt. Die Volkswirtschaft beider Länder werden davon profitieren. 

Der Bundesrat hat das Abkommen an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt. Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, unterzeichnete es am 4. Juni 2024 in Bern. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald Bangladesch die notwendigen Schritte für den Abschluss und die Inkraftsetzung vollzogen hat.

Damit ein Luftfahrtunternehmen eine ausländische Destination anfliegen kann, benötigt es Verkehrsrechte. Die beteiligten Ländern regeln diese Rechte in einem bilateralen Abkommen über den Linienluftverkehr. Jedes Abkommen enthält Bestimmungen zur Eigentümerschaft, zur Aufsicht und zum Marktzugang von Luftfahrtunternehmen. Dank der Abkommen können die Staaten ihre Märkte für die betreffenden Unternehmen öffnen und administrative Hürden abbauen. Die Schweiz hat mit über 150 Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen.


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Letzte Änderung 25.04.2022

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