Der Bundesrat verabschiedet sieben Objektblätter für Flugplätze

Bern, 30.08.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Anpassungen der Objektblätter für die Flugplätze Saanen (BE), St. Stephan (BE), Zweisimmen (BE) und San Vittore (GR) beschlossen sowie neue Objektblätter für die Flugplätze Pfaffnau (LU), Bad Ragaz (SG) und Leysin (VD) genehmigt. In den Objektblättern legt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen funktionieren als Flugplatzsystem mit Aufgabenteilung. So schafft der Bund für den Flugplatz St. Stephan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von einem Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld. Für den Flugplatz Saanen hob er im Objektblatt die anteilsmässige Beschränkung des Helikopterverkehrs auf; neu sind die Rettungsflüge explizit aufgeführt. Das Objektblatt Zweisimmen enthält bei den Zweckbestimmungen neu ebenfalls Güter- und Personentransportflüge mit Helikoptern.

Die Anpassung des Objektblatts San Vittore beinhaltet eine Erweiterung des Flugplatzperimeters, damit dort das jährliche Segelfluglager des Aeroclubs der Schweiz stattfinden kann. Die Objektblätter für die Flugfelder Pfaffnau (Heliport), Bad Ragaz und Leysin (Heliport) sind neu.

Die Standortkantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Waadt stimmten den Objektblättern zu. Es bestehen keine Widersprüche zu ihren kantonalen Richtplänen. Aus der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung ergaben sich ebenfalls keine grösseren Differenzen. Lediglich beim Heliport Pfaffnau wurde die Anzahl Flugbewegungen im Gebiet mit Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt um rund 20% reduziert und auf 2500 pro Jahr festgelegt.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt. Darin sind die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für Betrieb, Flugplatzperimeter, Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Erschliessung. Das Objektblatt ist eine Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter
Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen: Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten. Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile sind die Anhörung der Behörden und die Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kommunikation: +41 58 464 23 35



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Letzte Änderung 25.04.2022

Zum Seitenanfang

News Abonnement

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/bazl_vorstellung/medien/Medienmitteilungen.msg-id-97536.html