Es gibt keine Pflicht, das untenstehende Formular zu verwenden. Ein Einsichtsgesuch kann auch telefonisch, per Brief oder per E-Mail erfolgen.
Das Gesuch sollte so formuliert werden, dass das BAZL die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollte es möglichst viele Angaben über das gewünschte Dokument bzw. die gewünschten Dokumente erhalten (z.B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, Organisationseinheit , die ein Dokument erstellt oder ein Dokument empfangen hat, allfällige weitere betroffene Behörden).
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