Unfälle und schwere Vorfälle müssen über die Alarmzentrale der REGA (Te. 1414) der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden.
Die Definitionen, bei welchen Ereignissen es sich um einen Unfall oder einen schweren Vorfall handelt, sind im Handbuch der Schweizerischen Luftfahrt (AIP ENR 1.14) aufgeführt.
Andere Vorfälle und besondere Vorkommnisse, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, sind dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden.