Lärmabhängige Landegebühren

Einen Teil der Landegebühren ist auf verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz in Abhängigkeit der Lärmentwicklung der Flugzeuge zu bezahlen. Die Flugzeuge werden dazu in Lärmklassen eingeteilt.

Klassierung der Propellerflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht bis und mit 8618kg, nach Immatrikulation:

Klassierung der Propellerflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht bis und mit 8618kg, ohne spezielle Schalldämmung:

Diese Liste enthält Basis-Flugzeugtypen. Flugzeuge, welche lärmmindernd umgerüstet worden sind, können auf Nachweis hin in eine tiefere Lärmklasse eingestuft werden. Für schweizerische Luftfahrzeuge ist die Klassierung im Luftfahrzeugregister massgebend.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/umwelt/laerm/laermabhaengige-landegebuehren.html