Schadstoffabhängige Landegebühren

Die Schweiz hat neben Schweden als erstes Land der Welt emissionsabhängige Landegebühren eingeführt (1997 Zürich, 1998 Genf, 2000 Bern, 2003 Basel (in Zusammenarbeit mit den französischen Behörden)).  2010 hat die Schweiz auf ein europäisch harmonisiertes Gebührenmodell gewechselt. Dieses Modell berücksichtigt in erster Linie die absolute Menge der Stickoxid-Emissionen.

Mit der Einführung von Emissionsgebühren wurde in erster Linie ein Lenkungsziel verfolgt: Die spezifischen Emissionen aus dem Luftverkehr zu senken, das heisst die Verwendung der bestmöglichen Technologie durch finanzielle Anreize zu fördern und zu beschleunigen. Einige Jahre nach der Einführung wurde die Notwendigkeit für eine europäische Harmonisierung und für eine stärkere Gewichtung der Stickoxid-Emissionen erkannt. Mit Unterstützung durch die Schweiz wurde ein neues europäisches Modell entwickelt. Im Jahre 2003 veröffentlichte die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) das neue Modell als Empfehlung ECAC 27/4 mit dem Titel „NOx Classification Scheme for Aircraft". Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) veröffentlichte im Jahre 2007 das Dokument 9884 "Guidance on Aircraft Emission Charges Related to Local Air Quality", in welchem das ECAC Modell als Beispiel aufgeführt wird. Das Modell berücksichtigt primär die Stickoxid-Emissionen im standardisierten Lande- und Startzyklus und verstärkt das Verursacherprinzip: Je höher die Emissionen, desto höher die Gebühren.

Auf Grundlage des ECAC Modells entwickelte das BAZL die Richtlinie 33-05-27 "Aircraft Engine Emissions Charges in Switzerland", welche am 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt wurde. In Ergänzung zum ECAC Modell werden auch kleine Motorflugzeuge und Helikopter einbezogen. Im Februar 2010 wurde das Konsultationsverfahren für den Wechsel auf das neue Gebührenmodell an Schweizer Flughäfen erfolgreich abgeschlossen. Die neuen schadstoffabhängigen Landegebühren (BAZL Richtlinie 33-05-27) gelten seit dem 1. April 2010 (respektive ab 1. Mai 2010 in Genf).

Die Gebührenansätze pro Emissionswert betragen:

  • LSZB (Bern): CHF 3.30
  • LSGG (Genf): CHF 1.40
  • LSZA (Lugano): CHF 3.40
  • LSZH (Zürich): CHF 2.50
  • LSZR (St. Gallen): CHF 5.00

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/umwelt/schadstoffe/schadstoffabhaengige-landegebuehren.html