Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien».
Ich fliege meine Drohne sicher
Ich fliege sicher, daher
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Kenne ich die Gesetze und halte mich daran
Massgeblich für die Schweiz ist die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK 748.941. Drohnen gehören wie Modellflugzeuge in die Kategorie Unbemannte Luftfahrzeuge. Das Datenschutzgesetz regelt die Privatsphäre, hinzu kommen Verbote für Drohnen in speziellen Naturschutzgebieten sowie lokale Einschränkungen.
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Beherrsche ich meine Drohne sicher
Drohnen gaukeln eine vollautomatische Steuerung vor. Bin ich aber auch in der Lage, meine Drohne bei einem Ausfall der Automatik sicher von Hand zu steuern und zu landen? Ist mir bewusst, dass tiefe Temperaturen und starker Wind das Flugverhalten meiner Drohne beeinflussen? Mache ich jeweils einen kurzen Check der Drohne, vor allem der Rotoren, bevor ich sie in Betrieb nehme?
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Respektiere ich die Privatsphäre anderer
Für den Betrieb von Drohnen gilt das Datenschutzgesetz und die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Daher fliege ich mit meiner Drohne nie tief über Privatgrundstücke oder über öffentliche Orte, wo sich Menschen aufhalten.
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Gefährde ich weder Menschen noch Tiere
Auch bei einer kleineren Drohne können die hochdrehenden Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Beim Absturz einer Drohne können Personen am Boden verletzt werden. Tiere geraten durch tief fliegende Drohnen schnell in Panik, was zu Sekundärschäden führen kann. Es empfiehlt sich daher rücksichtsvoll zu fliegen.
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Fliege ich nicht in gesperrten Naturschutzgebieten
In Jagdbanngebieten und in Wasser-und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von Drohnen verboten. Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert.
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Kläre ich mit lokalen Behörden ab, ob es Flugeinschränkungen gibt
Der Kanton Genf beispielsweise hat weitergehende Einschränkungen für Drohnen eingeführt. Gesetzgebung Kanton Genf: Règlement concernant l’exécution de la loi fédérale sur l’aviation. Flugeinschränkungen gibt es auch bei Grossanlässen, wie beim WEF in Davos oder bei internationalen Konferenzen.
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Weiche ich anderen Luftfahrzeugen rechtzeitig aus
Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «seeandavoid». Da der Pilot eines Luftfahrzeuges kaum eine Chance hat, eine kleine Drohne frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung, rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten.
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Bin ich ausreichend versichert
Für den Betrieb von Drohnen ab 500g muss ich zwingend eine Versicherung von mindestens 1 Mio. Fr. Deckungssumme haben. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.
Massgeblich für die Schweiz ist die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK 748.941. Drohnen gehören wie Modellflugzeuge in die Kategorie Unbemannte Luftfahrzeuge. Das Datenschutzgesetz regelt die Privatsphäre, hinzu kommen Verbote für Drohnen in speziellen Naturschutzgebieten sowie lokale Einschränkungen.
Drohnen gaukeln eine vollautomatische Steuerung vor. Bin ich aber auch in der Lage, meine Drohne bei einem Ausfall der Automatik sicher von Hand zu steuern und zu landen? Ist mir bewusst, dass tiefe Temperaturen und starker Wind das Flugverhalten meiner Drohne beeinflussen? Mache ich jeweils einen kurzen Check der Drohne, vor allem der Rotoren, bevor ich sie in Betrieb nehme?
Für den Betrieb von Drohnen gilt das Datenschutzgesetz und die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Daher fliege ich mit meiner Drohne nie tief über Privatgrundstücke oder über öffentliche Orte, wo sich Menschen aufhalten.
Auch bei einer kleineren Drohne können die hochdrehenden Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Beim Absturz einer Drohne können Personen am Boden verletzt werden. Tiere geraten durch tief fliegende Drohnen schnell in Panik, was zu Sekundärschäden führen kann. Es empfiehlt sich daher rücksichtsvoll zu fliegen.
In Jagdbanngebieten und in Wasser-und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von Drohnen verboten. Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert.
Der Kanton Genf beispielsweise hat weitergehende Einschränkungen für Drohnen eingeführt. Gesetzgebung Kanton Genf: Règlement concernant l’exécution de la loi fédérale sur l’aviation. Flugeinschränkungen gibt es auch bei Grossanlässen, wie beim WEF in Davos oder bei internationalen Konferenzen.
Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «seeandavoid». Da der Pilot eines Luftfahrzeuges kaum eine Chance hat, eine kleine Drohne frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung, rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten.
Für den Betrieb von Drohnen ab 500g muss ich zwingend eine Versicherung von mindestens 1 Mio. Fr. Deckungssumme haben. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.
Ohne Bewilligung fliege ich nicht
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Näher als 5 km rund um Flugplätze und Heliports
Im Umkreis von 5km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne über 0,5 kg vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide. Auf der Drohnenkarte des BAZL kann man sich darüber informieren.
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Über 150 m Grund in Kontrollzonen
Flughäfen und Flugplätze, die von der Flugsicherung kontrolliert werden, verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, die auf der Drohnenkarte blau eingezeichnet ist. Diese Zonen dienen dem Schutz von startenden und landenden Flugzeugen. In Kontrollzonen darf mit Drohnen über 0,5 kg ohne Bewilligung durch Skyguide nur bis zu einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.
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In der Nähe von Blaulichteinsätzen
Wer bei einem Unfall seine Drohne für Luftaufnahmen einsetzt, riskiert, dass ein Rettungshelikopter seinen Anflug abbrechen muss. Zudem fühlen sich Rettungskräfte durch Drohnen in ihrer Tätigkeit gestört. Deshalb fliege ich eine Drohne bei Blaulichteinsätzen nur, wenn es dafür einen Auftrag des Einsatzleiters gibt!
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Über oder näher als 100 m von Menschenansammlungen
Je dichter Menschen beieinanderstehen, desto grösser ist das Risiko, dass beim Absturz einer Drohne eine Person verletzt werden kann. Daher braucht es für Drohnen über 0,5 kg immer eine Bewilligung durch das BAZL. Für Hochzeiten oder Firmenfeste gibt es dafür auch einfachere Standardbewilligungen.
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Ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne
Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte,dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.
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Mit Fluggeräten über 30 kg Fluggewicht
Solche professionell eingesetzten Fluggeräte müssen immer durch Experten des BAZL geprüft und bewilligt werden.
Im Umkreis von 5km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne über 0,5 kg vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide. Auf der Drohnenkarte des BAZL kann man sich darüber informieren.
Flughäfen und Flugplätze, die von der Flugsicherung kontrolliert werden, verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, die auf der Drohnenkarte blau eingezeichnet ist. Diese Zonen dienen dem Schutz von startenden und landenden Flugzeugen. In Kontrollzonen darf mit Drohnen über 0,5 kg ohne Bewilligung durch Skyguide nur bis zu einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.
Wer bei einem Unfall seine Drohne für Luftaufnahmen einsetzt, riskiert, dass ein Rettungshelikopter seinen Anflug abbrechen muss. Zudem fühlen sich Rettungskräfte durch Drohnen in ihrer Tätigkeit gestört. Deshalb fliege ich eine Drohne bei Blaulichteinsätzen nur, wenn es dafür einen Auftrag des Einsatzleiters gibt!
Je dichter Menschen beieinanderstehen, desto grösser ist das Risiko, dass beim Absturz einer Drohne eine Person verletzt werden kann. Daher braucht es für Drohnen über 0,5 kg immer eine Bewilligung durch das BAZL. Für Hochzeiten oder Firmenfeste gibt es dafür auch einfachere Standardbewilligungen.
Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte,dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.
Solche professionell eingesetzten Fluggeräte müssen immer durch Experten des BAZL geprüft und bewilligt werden.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Ein Flyer des BAZL gibt Auskunft, welche Grundregeln es beim Betrieb von Multikoptern und Minidrohnen zu beachten gilt.
Rechtsgrundlagen
Letzte Änderung 26.02.2020
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL