Verletzungen des kontrollierten Luftraums
Um was es geht
Alle Verletzungen des kontrollierten Luftraums fallen unter die Kategorie Airspace infringements. Dazu gehören:
- Verletzungen des ausländischen Luftraums durch ein in der Schweiz registriertes Flugzeug.
- Luftraumverletzungen der Klasse Delta oder Charlie durch ein beliebiges Flugzeug im Luftraum unter der Verantwortung von Skyguide (einschliesslich der delegierten Lufträume in Deutschland, Frankreich, Italien und/oder Österreich).
- Verletzungen von Sperrgebieten (LS-Rxx) nach den gleichen Grundsätzen.
Ein Beispiel
Ein Pilot unternimmt mit Freunden einen Vergnügungsflug. Während des Flugs beschliesst er, die Flugbahn zu ändern. Versehentlich und ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, gerät er in die Kontrollzone von Meiringen. Er bemerkt seinen Fehler und ruft den Tower an. Der Tower erteilt ihm die Erlaubnis, die Zone zu durchfliegen.
Der Kommentar zu den Zahlen 2023
477 Luftraumverletzungen verzeichnete das Jahr 2023 – ähnlich viele wie 2022 (476). Der langfristige Trend: ein langsamer Anstieg. Dies, obwohl immer mehr Navigationshilfen in der Freizeitfliegerei (General Aviation) wie GPS und mobile Applikationen zum Einsatz kommen. Möglicherweise führen diese Hilfsmittel dazu, dass die Pilotinnen und Piloten die Sicherheit falsch einschätzen. Sie lassen sich dazu verleiten, so nah wie möglich an den Luftraumgrenzen entlang zu fliegen. Und manchmal sogar – absichtlich oder nicht – kurz oder wenig ohne Genehmigung in einen Luftraum einzudringen. Die Mehrheit der Verstösse führte zu keinen gefährlichen Annäherungen. Die Auswirkung auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit war gering. Aber: Jedes unbefugte Eindringen in einen Luftraum verringert oder macht die Sicherheitsvorkehrungen zunichte. Unter allen Umständen zu vermeiden.