Ramp Inspection Programme

SAFA

Sicherheitskontrollen an in- und ausländisch registrierten Luftfahrzeugen und deren Betreiber (SAFA, SACA, SANA)

Die Schweiz ist über die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union verpflichtet unangemeldete Kontrollen (sog. „Safety Assessments“) an Luftfahrzeugen im Rahmen eines zentral koordinierten Programms der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auszuführen. Dieses Programm wird durch die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Artikel 4) der Europäischen Kommission veranlasst und durch die EASA geregelt. Luftfahrzeuge von Betreibern, die der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates unterliegen, werden dabei stichprobenartig auf ihre technische und flugbetriebliche Sicherheit geprüft. Aktuell nehmen 50 Staaten am Programm teil, darunter auch die Schweiz.

Wer führt die Kontrollen durch?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt setzt im Zuge der Vorfeldinspektionen speziell geschulte Inspektoren ein, welche die Überprüfungen nach international standardisierten Vorgaben auf sämtlichen inländischen Flugplätzen ausführen und sicherstellen. Ziel ist es ein einheitliches und hohes Niveau der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa zu schaffen.

Kategorisierung und anwendbare Rechtsgrundlagen

Aufgrund der unterschiedlichen Herkunftsländer kommen auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anwendung, weshalb die Vorfeldinspektionen wie folgt kategorisiert werden:

  • Luftfahrzeuge aus Drittstaaten: SAFA («Safety Assessment of Foreign Aircraft»)
  • Luftfahrzeuge aus Mitgliedsstaaten: SACA («Safety Assessment of Community Aircraft»)
  • Luftfahrzeuge aus dem Inland: SANA («Safety Assessment of National Aircraft»)

SAFA Inspektionen folgen demnach den Standards der International Civil Aviation Organisation (ICAO) wohingegen bei SACA und SANA die Ausführungsverordnungen des europäischen Zivilluftfahrtrechts zur Anwendung kommen.

Auswertung der Inspektionen

Die Ergebnisse der Inspektionen werden in standardisierten Berichten festgehalten und in einer zentralisierten Datenbank (EASA Ramp Inspection Tool) erfasst. Sowohl der Betreiber des überprüften Luftfahrzeuges als auch die dafür zuständige Aufsichtsbehörde werden über das Inspektionsresultat in Kenntnis gesetzt. Die erfassten Daten dienen primär dem Informationsaustausch auf europäischer Ebene. Gravierende und wiederholte Sicherheitsmängel können in letzter Konsequenz zu einer Aufnahme in die «Air Safety List» der Europäischen Union führen, was für die betroffenen Airlines empfindliche Einschränkungen, im äussersten Fall ein europäisches Luftraumverbot zur Folge haben kann.

Die Rolle der EASA ist es, laufend für die programmweite Standardisierung zu sorgen, die Inspektionsdaten zu analysieren und der EU Kommission sowie den Teilnehmerstaaten Bericht zu erstatten, insbesondere wenn sich Defizite im Bereich der Sicherheit abzeichnen.

Neu werden gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 2018/1042, welche ins Schweizer Recht überführt wurde, die Flugbesatzungsmitglieder während diesen Vorfeldkontrollen stichprobeweise einer Alkoholkontrolle unterzogen. Diese Kontrollen erfolgen anlassfrei, sprich ohne begründeten Verdacht.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/ramp_inspections.html