Alkoholkontrollen von Flugbesatzungsmitgliedern

Alkoholkontrollen

Seit Sommer 2022 werden in der Schweiz Flugbesatzungsmitglieder während Vorfeldinspektion stichprobeweise einer Alkoholkontrolle unterzogen. Diese Kontrollen erfolgen anlassfrei und ohne begründeten Verdacht.

Als direkte Reaktion auf den Absturz einer A320 Maschine der Germanwings im Jahre 2015 wurde unmittelbar nach dem Unfall durch die EU Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche primär mit der Untersuchung der im Vorfeld massgebenden (auslösenden) Faktoren beauftragt wurde. Ziel dieser „Germanwings Task Force" war somit die Identifikation möglicher Schwachstellen sowie die Erarbeitung geeigneter Gegenmassnahmen insbesondere im Bereich der medizinischen sowie psychischen Fitness von Cockpit- und Kabinenbesatzung. Als Resultat der Untersuchungen wurden auf europäischer Ebene diverse Rechtsgrundlagen geschaffen, welche die Umsetzung und Durchführung von Alkoholkontrollen von Cockpit- und Kabinenbesatzung umfassen.

Auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012, revidiert durch die Verordnung (EU) 2018/1042 sowie den korrespondierenden Durchführungsanweisungen hat die Schweiz diese Vorgaben im Rahmen der Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) entsprechend übernommen und die Umsetzung seit Sommer 2022 mit operativer Unterstützung der jeweiligen Polizeidienststellen sichergestellt. Die Hauptverantwortung liegt somit beim BAZL, auch wenn die eigentliche Durchführung der Alkoholkontrollen durch die Polizei sichergestellt wird.

Wann wird eine Alkoholkontrolle durchgeführt?

Eine Alkoholkontrolle erfolgt in der Regel im Rahmen einer Ramp Inspektion und nach Möglichkeit in Kooperation mit der örtlichen Polizei. Reine Alkoholkontrollen durch das BAZL sind vorderhand nicht vorgesehen. Die Alkoholkontrollen werden grundsätzlich analog dem Strassenverkehr durchgeführt. Im Unterschied zur Strasse wird jedoch eine positive Messung, wenn bestätigt, für das betroffene Flugbesatzungsmitglied in jedem Fall einschneidende Konsequenzen zur Folge haben. Die Alkoholkontrollen werden so durchgeführt, dass eine grösstmögliche Diskretion gewährleistet ist.

Wie sieht der Ablauf einer Alkoholkontrolle aus?

Das Testprozedere richtet sich grundsätzlich nach AMC1 ARO.RAMP.106 (b)(1)(2) und (c), und sieht wie folgt aus:

• Ankündigung der Tests
• Test 1 (Vorkontrolle)
• Resultat

sofern positiv:
• Test 2 (beweissicher)
• Resultat 2

Die Flugbesatzung, allen voran der Kommandant einer Flugbesatzung, wird unmittelbar nach dem Betreten des Flugzeuges über die geplanten Alkoholkontrollen sowie über den Testumfang informiert. Grundsätzlich wird die gesamte Besatzung getestet und nur in begründeten Fällen (kurze Standzeit, Passagiere im Flugzeug etc.) davon abgewichen. Finden die Kontrollen ausserhalb des Luftfahrzeuges statt, werden die Flugbesatzungsmitglieder ohne vorgängige Information an den Kommandanten getestet.

Bei einem positiv bestätigten Alkoholtest setzt das BAZL in Anlehnung an AMC1 ARO.RAMP.106 (d) das betroffene Crewmitglied, die für den Operator verantwortliche Behörde sowie die Behörde, welche für das betroffene Crewmitglied verantwortlich ist, über das Ergebnis in Kenntnis. Sofern für die Pilotenlizenz bzw. das medizinische Flugtauglichkeitszeugnis unterschiedliche Behörden in der Verantwortung stehen, werden diese gesondert informiert. Ausserdem werden allfällige operative Massnahmen durch die Inspektoren sichergestellt. Schliesslich wird das positiv getestete Crew Mitglied für weitere Aktivitäten vom Dienst «suspendiert». Allfällige weitere administrative Massnahmen werden durch die Staats- bzw. Bundesanwaltschaft sichergestellt.

Welche Alkoholmessgeräte kommen zum Einsatz?

Für Alkoholkontrollen kommen so genannte Atemalkoholtestgeräte zum Einsatz. Die für die Durchführung verwendeten Messgeräte inklusive deren Funktionstüchtigkeit und Kalibration liegt in der Verantwortung der Polizei. Dies betrifft insbesondere die gerichtlich zugelassenen Atemalkoholtestgeräte, für welche eine Zulassung des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) vorliegen muss. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalts- und Kalibrationsintervalle gemäss Verordnung des EJPD über Atemalkoholmessmittel (AAMV SR941.210.4), vor allem Artikel 6, sind einzuhalten und die korrespondierenden Protokolle aufzubewahren.

Was passiert, wenn ein Alkoholtest verweigert wird?

Wird ein Alkoholtest verweigert, wird dies gemäss AMC1 ARO.RAMP.106 Alcohol testing (e) bzw. ORO.GEN.140 Access für EU Operator oder gemäss TCO.115 Access (EU No 452/2014) für nicht EU Operator mit einer Zutrittsverweigerung gleichgesetzt, und der Flug bzw. die Flugvorbereitungen dürfen nicht fortgesetzt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/ramp_inspections/alkoholkontrollen.html