Der Betrieb komplexer und nicht-komplexer Flugzeuge unterliegt schweizerischen und europäischen Vorschriften. Das BAZL sorgt mit Zertifizierung und laufender Aufsicht dafür, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

Definition: Komplexes Flugzeug
Als komplex gilt ein Luftfahrzeug, wenn es auf Grund seiner Bauart, Grösse oder Konfiguration dieser Kategorie (Complex Aircraft) zugehört. Als komplex gelten Flugzeuge:
- mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 5 700 kg, oder
- die für eine Höchstzahl von mehr als 19 Fluggäste zugelassen sind, oder
- die für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens zwei Piloten zugelassen sind, oder
- die mit einer oder mehreren Strahlturbinen bzw. mit mehr als einem Turboprop-Triebwerk ausgerüstet sind.
Erfüllt das Flugzeug keine der obigen Kriterien gilt dieses als nicht-komplex.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugbetrieb komplexer Flugzeuge