- Jeder Reglementierte Beauftragte braucht pro Standort eine/n Sicherheitsverantwortliche/n und eine/n Stellvertreter/in mit einem gültigen Zertifikat. Die Ausbildung wird von einem externen Anbieter „2AssisstU GmbH“ durchgeführt.
- Der Reglementierte Beauftragte braucht ein Sicherheitsprogramm pro Standort. Das Word-Dokument ist im Downloadbereich von 2assistU hinterlegt.
- Der Reglementierte Beauftragte wird nach erfolgter Inspektion auf der EU Datenbank der Reglementierten Beauftragten aufgeschaltet.
- Der Reglementierte Beauftragte erhält nach Abschluss der Inspektion ein Zertifikat (gültig 5 Jahre) für den inspizierten Betriebsstandort.
Die Sektion Schutzmassnahmen des BAZL ist für die Zertifizierung zuständig.
Speditionsunternehmen, Bodenabfertigungsunternehmen, Frachtscreening-Unternehmen, Verpackungsunternehmen, Logistikunternehmen, welche für Kunden Luftfracht (Export) spedieren, konfektionieren und verpacken wollen, ohne die sichere Luftfrachtkette zu unterbrechen.
Transportunternehmen können mit der Transporteurserklärung sichere Luftfracht transportieren ohne als Reglementierter Beauftragter zertifiziert zu sein. Wichtig ist, dass sämtliche Vorgaben gemäss Transporteurserklärung erfüllt sind. Zum Reglementierten Beauftragten können sich nur Transporteure zertifizieren lassen, die auch die Lagerung von sicherer Luftfracht durchführen.
Die Kosten für die Erstzertifizierung belaufen sich auf ca. CHF 1800.- inkl. Zertifikat für den jeweiligen Betriebsstandort.
Nein.
Nach dem bestandenen Grundkurs muss in den darauffolgenden Kalenderjahren ein Wiederholungskurs absolviert werden. Diese jährlichen Wiederholungskurse sind obligatorisch. Wird der jährliche Wiederholungskurs nicht besucht, verliert der/die Sicherheitsverantwortliche/r des Reglementierten Beauftragten seine/ihre Zulassung und muss erneut einen Grundkurs besuchen.
Die Kosten für den Grundkurs belaufen sich auf CHF 600.- pro Person. Darin enthalten ist das E-Learning und der eintägige Klassenzimmerunterricht.
Die Kosten für den jährlichen Wiederholungskurs belaufen sich auf CHF 300.- pro Person. Darin enthalten ist die Kursgebühr und das Zertifikat.
Mitarbeitende sowie auch Sicherheitsverantwortliche, welche mit sicherer Luftfracht arbeiten oder Zugang zu dieser haben, müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung absolvieren. Diese wird durch die/den Sicherheitsverantwortliche/n vor Ort oder den externen Schulungsanbieter durchgeführt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung beinhaltet folgende Punkte:
- Überprüfen der Identität eines Mitarbeitenden
- Lückenloser Lebenslauf der letzten fünf Jahre
- Überprüfen des Strafregisterauszugs
Das Sicherheitsprogramm ist von den Sicherheitsverantwortlichen des jeweiligen Standortes zu erstellen. Es ist stets auf dem neuesten Stand zu halten. Das Sicherheitsprogramm wird vom BAZL als Word-Dokument zur Verfügung gestellt und nach erfolgtem Grundkurs an den Sicherheitsverantwortlichen auf Verlangen zugestellt.
Sobald ein Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter durch das BAZL zugelassen ist, erhält die/der designierte Sicherheitsverantwortliche den Zugang zur Datenbank. Die/der Sicherheitsverantwortliche ist für das Erstellen weiterer Logins für seine Mitarbeitenden verantwortlich.