Der Bundesrat hatte 2014 beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld zu nutzen. Nachdem im Verlauf der Planungsarbeiten unvorhersehbare Probleme aufgetaucht sind und sich die Ausgangslage dadurch verändert hat, entschied der Bundesrat im Oktober 2020 das laufende Sachplanungsverfahren einzustellen. Mit dem Ziel, den Militärflugplatz in einen zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenützung umzuwandeln, hat der Kanton Zürich die Planung des gesamten Flugplatzareals neu aufgegleist. Bis zum Abschluss dieser Planung wird der Militärflugplatz im bisherigen Rahmen weiterhin zivil mitbenützt. Für die auf dem Platz ansässige Helikopterbasis der Rega besteht ein ziviles Betriebsreglement von 2002.
Diese zivile Nutzung gilt als gelegentliche zivile Mitbenützung gemäss Art. 30 VIL.
SIL
Verfügungen
Zur Zeit keine relevante Verfügung
Kataster der belasteten Standorte
Daten zu den Flugplätzen