Der Bau von Luftfahrtinfrastrukturen sowie der Betrieb des Landesflughafen Zürich fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und sind bewilligungspflichtig. Die Durchführung der entsprechenden Verfahren ist Aufgabe des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Konkret bedeutet dies, dass die Flughafen Zürich AG als Halterin des Flughafens bei jedem Bauprojekt die Unterlagen für die Plangenehmigung beim BAZL einreichen muss. Weitere Informationen hierzu sind auf der Seite Plangenehmigungen und Betriebsreglemente zu finden.
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Letzte Änderung 01.05.2024