Verlängerung der Pisten 28 nach Westen und 32 nach Norden

Redesign LR ZRH

Der Betrieb am Flughafen Zürich wird seit 1976 unverändert auf dem heutigen Pistensystem mit drei Start- und Landebahnen abgewickelt. Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der betrieblichen Abläufe hat der Bundesrat am 23. August 2017 im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Verlängerung der Piste 28 nach Westen und Piste 32 nach Norden festgelegt. Dadurch sollen die nach einem Vorfall im Jahr 2011 ermittelten Risiken reduziert werden.  Keinen Einfluss haben die Pistenverlängerungen auf die Anzahl der in Zürich startenden und landenden Flugzeuge. 

Ausgangslage

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) legt der Bundesrat die Rahmenbedingungen zum Betrieb der Schweizer Flughäfen fest. Der SIL ist für Behörden aller Stufen verbindlich. Mit Entscheid vom 23. August 2017 hat der Bundesrat für den Flughafen Zürich den Betrieb auf verlängerten Pisten festgesetzt. Aufgrund von mehreren gefährlichen Annäherungen zwischen startenden und landenden Flugzeugen und insbesondere einem gravierenden Vorfall am 15. März 2011 empfahl die schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST) eine tiefgehende Analyse der Betriebsverfahren am Flughafen Zürich. Ziel war es, geeignete Massnahmen zu definieren, um die Komplexität und die systemischen Risiken zu verringern. Im Auftrag des BAZL erfolgte daher eine umfassende Überprüfung aller Flugoperationen am Flughafen Zürich gemäss der Empfehlung der SUST.Im Schlussbericht vom 14. Dezember 2012 identifizierten die beteiligten Expertinnen und Experten Handlungsbedarf. Sie empfahlen 30 Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheitsreserven, darunter die Verlängerung der Pisten 28 und 32.

Zweck von Pistenverlängerungen 

Die beiden Pisten kommen im sogenannten Ostkonzept zum Einsatz; abends ab 21 Uhr und an Wochenenden und deutschen Feiertagen bereits ab 20 Uhr wird von Osten her auf Piste 28 angeflogen und nach Norden auf Piste 32 gestartet. Tagsüber wird dieses Betriebskonzept angewendet, wenn zu starker (Nord)-Westwind weht. Die im SIL-Objektblatt festgelegte und vom Flughafen nun geplante Verlängerung der Piste 28 um 400 Meter nach Westen und der Piste 32 um 280 Meter nach Norden verbessert die Sicherheit in folgender Hinsicht:

Die Piste 28 ist heute mit einer Länge von 2500 Metern für Landungen mit gewissen Flugzeugtypen zu kurz, insbesondere bei Nässe oder leichtem (zulässigem) Rückenwind. Deshalb müssen solche Anflüge auf die Piste 34 umgeleitet werden. Piste 32 wiederum ist mit ihrer heutigen Länge von 3300 Metern für Starts von gewissen Langstreckenflugzeugen zu kurz. Diesen muss für den Start die längere Piste 34 zugewiesen werden. Solche Umleitungen auf andere Pisten erhöhen auf einem Flughafen die Komplexität und damit die Fehleranfälligkeit des Flugbetriebs. Sie sollten möglichst vermieden werden. Beim Flughafen Zürich kommt hinzu, dass im Fall von Anflügen auf Piste 34 sich die Route für einen möglichen Durchstart mit der Startroute ab Piste 32 kreuzt. Starts auf Piste 34 wiederum kreuzen die Landepiste 28 (Pistenkreuz). Und um zum Anfang der Piste 34 zu gelangen, müssen die vom Dock Midfield herkommenden Langstreckenflugzeuge beim Rollen die Piste 28 queren. Diese Komplexität kann vermieden werden, wenn alle Flugzeuge auf Piste 28 landen und auf Piste 32 starten können. Aus diesem Grund wurde die Verlängerung der Pisten 28 und 32 in das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich aufgenommen. 

Die heutige Situation in Zürich mit Hauptpisten, deren ungenügende Länge zu sehr häufigen Pistenwechseln führt, ist in Europa bei vergleichbaren Flughäfen einzigartig. Die Pistenverlängerungen schaffen hier Abhilfe und erhöhen die Sicherheit, insbesondere bei nassem Pistenzustand. Zudem verkürzen sich mit verlängerten Pisten die Rollzeiten, was abends beim Start von Langstreckenflugzeugen Verspätungen nach 23.00 Uhr verringert.  

Keinen Einfluss haben die Pistenverlängerungen auf die Anzahl der in Zürich startenden und landenden Flugzeuge. 

Volksabstimmung im Kanton Zürich 

Am 28. August 2023 hat der Zürcher Kantonsrat die Weisung des Regierungsrates vom 19. Mai 2021 genehmigt, mit welcher die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG angewiesen wird, einem Gesuch um Pistenverlängerung zuzustimmen. Gegen diesen Kantonsratsbeschluss ist das Referendum ergriffen worden, und es kommt zu einer Volksabstimmung. Bei einer Zustimmung durch das Zürcher Stimmvolk ist der Weg offen, dass der Flughafen ein Gesuch für den Bau beim Bund einreichen kann. Bei einer Ablehnung wird das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Situation analysieren. 

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Letzte Änderung 09.04.2024

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