Functional Airspace Block Europe Central (FABEC)

FABEC - Zusammenarbeit für einen eng abgestimmten Luftraum

Ein harmonisierter Luftraum im Herzen Europas: Das ist das Ziel des Functional Airspace Block Europe Central (FABEC). Diese kooperative Initiative zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz ist Teil des Single European Sky (SES) der Europäischen Union.

Gestützt auf die gemeinschaftlichen Anforderungen des einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky; SES) wurden in Europa neun funktionale Luftraumblöcke (FAB) eingeführt, um den Flugverkehr entlang den Verkehrsströmen anstatt wie üblich entlang den nationalen Grenzen zu kontrollieren. Der FABEC umfasst den Luftraum folgender Länder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und die Schweiz – er liegt somit im Herzen Europas. Der FABEC umfasst die grössten Luftverkehrsdrehkreuze Europas (Paris, Frankfurt, Amsterdam, München) und gehört zu den Gebieten mit dem weltweit höchsten Verkehrsaufkommen. Am 2. Dezember 2010 unterzeichneten die sechs Länder den FABEC-Gründungsvertrag, der am 1. Juni 2013 in Kraft trat. Er regelt die Zusammenarbeit der sechs Staaten sowie deren zivilen und militärischen Flugsicherungsanbieter.

Alle FABEC Partner tragen zu den folgenden Zielen des einheitlichen europäischen Luftraums bei:

  • Kontinuierlich einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten;
  • mit der Einführung von direkteren und effizienteren Flugrouten die Umwelt-Emissionen senken;
  • mehr Verkehrskapazität bieten und Pünktlichkeit für die Fluggäste sicherstellen;
  • Effektivität des militärischen Luftverkehrs verbessern.

In Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften zum Single European Sky haben sich die FABEC-Staaten auf die Erstellung eines gemeinsamen FABEC-Leistungsplans geeinigt, dies zuletzt im Rahmen der sog. 3. Referenzperiode (2020-2024). Der FABEC-Leistungsplan legt gemeinsame Leistungsziele in den Bereichen Flugsicherheit (Safety), Kapazität (Verspätung) und Umwelt fest und wurde in einer überarbeiteten Fassung im Juli 2022 der EU-Kommission zur Beurteilung vorgelegt.
 

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Letzte Änderung 13.11.2023

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