Single European Sky

Zusammenarbeit für einen modernen und effizienten einheitlichen europäischen Luftraum

Die Initiative zum einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky; SES) zielt darauf ab, das Flugverkehrsmanagement in Europa zu reformieren, um das anhaltende Wachstum des Flugverkehrs zu bewältigen und den Flugsicherungsbetrieb unter möglichst sicheren, kostenoptimierten sowie umweltfreundlichen Bedingungen durchzuführen. Auf der Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) beteiligt sich Schweiz seit dem 1. Dezember 2006 am SES.

Die kontinuierliche Optimierung des europäischen Flugverkehrsmanagement-Systems ist das Hauptziel der SES-Vorhabens. Ein wichtiger Pfeiler hierfür sind das Leistungssystem und die Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum. Deren Regelungen setzen den Mitgliedstaaten und deren Flugsicherungsanbietern verbindliche Ziele für die Erbringung leistungsorientierter Flugsicherungsdienste, mit dem Ziel kostengünstigere Flüge und weniger Verspätungen für Fluggesellschaften und Fluggäste zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs durch effizientere und kürzere Flugrouten verringert werden.

Das SESAR (Single European Sky ATM Research) Programm ist der technologische Pfeiler des einheitlichen europäischen Luftraums. Es zielt auf die Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Luftverkehrsmanagement-Systems ab, insbesondere durch die Entwicklung und Einführung innovativer technologischer und betrieblicher Air Traffic Management-Lösungen. Die Grundsätze und der Fahrplan zur Umsetzung der beabsichtigten technologischen Lösungen sind im Europäischen ATM Masterplan festgelegt.
 

EU verabschiedet Leistungsplan für die Flugsicherung Schweiz

Die EU-Kommission genehmigt mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 den Leistungsplan der Schweiz für die dritte Referenzperiode (2020–2024) des Single European Sky. Der Leistungsplan legt Leistungsziele für den schweizerischen Flugsicherungsanbieter Skyguide in den Bereichen Sicherheit (Safety), Umwelt, Verkehrskapazität und Kosteneffizienz verbindlich fest.

Durch die Teilnahme am einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) sind die EU-Staaten und die Schweiz verpflichtet, auf nationaler Ebene verbindliche Leistungsziele für ihre Flugsicherungsanbieter festzulegen. Ziel ist es, in den Bereichen Sicherheit (Safety), Umwelt, Verkehrskapazität und Kosteneffizienz gemäss unionsweiten Vorgaben das europäische Flugsicherungssystem kontinuierlich und gesamthaft zu verbessern. Die Genehmigung der nationalen Leistungspläne obliegt der EU-Kommission und erfolgt basierend auf in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegten Beurteilungskriterien.

Ursprünglich wurden die gemeinschaftlich geltenden Leistungsziele für die dritte Referenzperiode des Single European Sky bereits im 2019 festgelegt. Wegen der COVID-19-Pandemie hat sich das Umfeld für den Luftverkehr erheblich verändert. Deshalb mussten die Leistungsziele und die sich darauf stützenden nationalen Leistungspläne grundlegend überarbeitet und der EU-Kommission zur erneuten Beurteilung vorgelegt werden.

Mit ihrem Durchführungsbeschluss vom 14. Dezember 2022 bestätigte die EU-Kommission die Vereinbarkeit des von der Schweiz eingereichten Leistungsplans mit den gemeinsamen Leistungsvorgaben. Damit tritt der genehmigte Leistungsplan per sofort in der Schweiz in Kraft.
 

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Letzte Änderung 13.11.2023

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