Aktuelle Öffentliche Mitwirkungen

Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG, SR.700) unterrichten die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz und sorgen dafür, dass sie bei diesen Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann.

Zur Zeit ist kein Sachplanteil in der öffentlichen Mitwirkung.

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Sektion Sachplan und Anlagen
3003 Bern 

Telefonische Auskünfte:
Bernhard Traber
Tel. +41 58 465 81 49

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/sachplan-infrastruktur-der-luftfahrt--sil-/oeffentliche-mitwirkungen.html