Aktuelle Öffentliche Mitwirkungen

Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG, SR.700) unterrichten die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz und sorgen dafür, dass sie bei diesen Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann.

Flughafen Zürich

Das Bundesverwaltungsgericht hiess im Jahr 2021 Beschwerden gegen das vom BAZL genehmigte Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut. Das Gericht beauftragte daraufhin das BAZL, die Nachtlärm- und Verspätungssituation insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23.00 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen und die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für diese Zeit neu festzulegen. In einem umfassenden Bericht prüfte das das BAZL daher Massnahmen zur Reduktion des Nachtfluglärms. Die Umsetzung der Massnahmen erfordert einige Anpassungen am SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich.

Die öffentliche Mitwirkung für die Bevölkerung dauert vom 10.12.2024 - 31.01.2025.
Die Anhörung für die betroffenen Gemeinden und Planungsregionen vom 10.12.2024 - 14.02.2025 und für die Kantone vom 10.12.2024 - 14.03.2025.

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Sektion Sachplan und Anlagen
3003 Bern 

Telefonische Auskünfte:
Bernhard Traber
Tel. +41 58 465 81 49

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/sachplan-infrastruktur-der-luftfahrt--sil-/oeffentliche-mitwirkungen.html